Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Was für ein Blödsinn, das ist einfach die Richtigstellung einer Falschaussage.
Die Bringschuld das Gesetze ein legitimes Ziel zu verfolgen und dafür geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen wird in der Verhältnismäßigkeit subsumiert und wird vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet. (Es hat einen guten Grund das immer mehr Gesetze direkt eine Evaluierungsklausel beinhalten.)
https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_k...keit_node.html
Im Falle der Verbotszonen haben wir hier jetzt schon mehrere Hinweise verlinkt das die Zahlen an entsprechenden Orten die Eignung zur Erreichung des Ziels mehr als Fragwürdig erscheinen lassen.
Zusätzlich gab es Beispiele in denen Eingriffe die weniger stark sind, zum Beispiel die Beschränkung auf die Einstufung als "gefährliche Örtlichkeit mit dem Recht zu kontrollen und erhöhter Polizei Präsenz" scheinbar als gleich tauglich angesehen werden.
Geändert von Smals (Gestern um 10:15 Uhr)
Woher weißt du, dass es eine Falschaussage ist wenn der Begriff Bringschuld überhaupt nicht näher erläutert wurde? Richtig wäre es zu fragen wie die angesprochenen Beweise bzw. Indizien denn aussehen sollen bzw. was egonolsen unter dieser Bringschuld versteht. Vielleicht ist die äquivalent zu deiner (hinreichenden) Begründung.
Viele Grüße
Thomas
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The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Der Begriff einer Bringschuld ist im BGB definiert, und bezieht sich auf eine zu erbringen Leistung.
Im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren gibt es diesen Begriff nun mal nicht.
Es gibt natürlich immer ein Abprüfen der Verhältnismäßigkeit, dies geschieht vor der Verabschiedung des Gesetzes, und tatsächlich enthalten Gesetze oft Evaluierungsklauseln.
Eine "Bringschuld" gibt es da nicht, egal wer da was drunter verstehen will.
Daher ist es eine falsche Aussage.
Die Richtigstellung hat nichts mit Stroh zu tun, von daher ist es eine Unterstellung, und damit für mich Blödsinn.
Viele Grüße
Thomas
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The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Da bezieht er sich aber auf den Erfüllungsort, was hier nun einmal ganz sicher keinen Sinn erfährt. Von daher sollte man davon ausgehen, dass es im übertragenen Sinn gemeint ist.
https://de.wiktionary.org/wiki/Bringschuld
Im BGB taucht der Begriff Bringschuld überhaupt nicht auf.Das ist ein völlig normaler, umgangssprachlicher Begriff, bei dem normalerweiser immer jeder versteht, was er meint. Normalerweise...
Und ja, wer andere von einer Idee überzeugen möchte, ist erstmal in der Bringschuld - derjenige muss die Argumente für deren Sinnhaftigkeit liefern.
der Begriff Bringschuld passt da weniger, man könnte es umschreiben mit die Poilitik muss rechtfertigen warum sie bestimmte Dinge macht. Zb. kann eine Stadt/Land/Bund nicht einfach hingehen und in jede Straße einen Blitzer stellen, Leuten ihr Haus wegnehmen oder ein Gebot ausstellen das Besagt:" Rettet den Wald, esst einen Biber pro Tag."
Alles muss gut begründet werden, sonst gehen die betroffenen vor Gericht und kassieren die Gesetzte ein
Junge, Junge, man kann es aber auch absichtlich missverstehen. Jedem normalen Menschen ist doch klar, was ich mit "Bringschuld" gemeint habe. Der Gesetzgeber muss beweisen/sehr gut begründen, warum Maßnahme XY geeignet, verhältnismäßig usw. ist. Wenn es keine Beweise oder starke Indizien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gibt, ist sie nicht geeignet. Wenn sie dann noch negative Nebeneffekte hat, nicht verhältnismäßig.
Geändert von egonolsen (Gestern um 18:56 Uhr)
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel
So ein Unsinn.
Der Rechtsbegriff Bringschuld kommt aus dem Schuldrecht und ist in § 269 BGB geregelt. Man spricht von Bringschulden, wenn der Leistungs- und Erfolgsort am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Gläubigers ist. Der Schuldner muss zu diesem Leistungsort kommen, um seine Schuld zu begleichen.
Der Begriff Bringschuld kommt als feststehender Rechtsbegriff zwar nicht explizit als Wortlaut im Gesetzestext vor, wird aber in der juristischen Kommentierung und Rechtsprechung direkt aus § 269 BGB (Leistungsort) abgeleitet.
In Par. 269 BGB sind die Begriffe Bringschuld, Holschuld und Schickschuld definiert.
Das weiß jeder Jurist.
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