Der Begriff einer Bringschuld ist im BGB definiert, und bezieht sich auf eine zu erbringen Leistung.
Im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren gibt es diesen Begriff nun mal nicht.
Es gibt natürlich immer ein Abprüfen der Verhältnismäßigkeit, dies geschieht vor der Verabschiedung des Gesetzes, und tatsächlich enthalten Gesetze oft Evaluierungsklauseln.
Eine "Bringschuld" gibt es da nicht, egal wer da was drunter verstehen will.
Daher ist es eine falsche Aussage.
Die Richtigstellung hat nichts mit Stroh zu tun, von daher ist es eine Unterstellung, und damit für mich Blödsinn.






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