Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Ja, aus rechtsformalen Gründen. Nicht aus sachlich-prinzipiellen (im Sinne: eine WVZ ist unsinnig).
Die sachlich-prinzipiellen Gründe scheinen gar nicht erst geprüft worden zu sein, weil die Einrichtung an sich ja schon unzulässig war. Das hier ist sehr sehenswert, ein Forscher am Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung. Als Aufhänger wird direkt Halle angeführt, er zieht dann ein übergreifendes Fazit, dass WVZ ihre Ziele nicht oder nur bedingt erreichen und spricht gegen Ende an, was man stattdessen angehen sollte. Recht bodenständiges Interview aus meiner Sicht.