Ich bezog mich auf das hier:
Die (nach Landesrecht) zuständigen Behörden (z. B. Polizei) dürfen gemäß dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen § 42c WaffG auch ohne Verdacht in diesen Bereichen Personen durchsuchen.Tuts ja auch insgesamt:Und ich dachte es wird immer schlimmer und skrupelloser.
https://www.tagesschau.de/inland/ges...ewalt-100.html
https://www.bild.de/politik/inland/k...3adf17b0ba195c
Jedes gefundenes Messer kann schon mal nicht an dem Tag, in der Nacht eingesetzt werden. Und viele der aufgeführten Waffen wären ohen die verdachtslose Kotrolle nicht gefunden worden. Punkt. Wenn die Folgestrafen weh tun werden schon einige abgeschreckt werden.
Insbesnodere wenn es um bestimmte Plätze geht, die Ausgehszenen etc., ja genau, da werden viele sowas nicht aus besten Absichten dabei haben.Denk nochmal drüber nach: "Das ist die Realität. Ich kenne keinen..." Daras folgerst Du dann, dass diejenigen, die ein Messer dabei haben, irgendwie bzw. sicher überwiegend "schuldig" sind (es wird die überwiegend nicht die Unschuldigen treffen). ..






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