Unser Grundgesetz ist diesbezüglich eindeutig: Der Staat braucht gute Argumente um das zu tun. Hat er die nicht oder die Verbote erweisen sich als Wirkungslos sind sie rechtswidrig.
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Dann dürfte es nur eine formale Sache sein, die entsprechenden Gesetze/Verbote zu kippen. Ausser in Leipzig- über das Oberverwaltungsgericht- wüsste ich nicht wo das versucht wurde.