Aber nicht an einer steirischen :-§
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Zum Tauchen habe ich das hier:
https://youtu.be/uekzIehDniY?si=HW5jNILZ5g1KSr3a
Nur nicht mit dieser peinlichen Camo-Klinge.
Zum Tauchen habe ich mir das hier gegönnt (schon vor langer Zeit, als es nicht soooo unverschämt teuer war):
https://www.eickhorn-solingen.de/Web...3AB/825113.jpg
Wobei ich so gut wie nie ein Messer ins Wasser mitnehme (Aber man braucht ja immer eine Rechtfertigung für seine Spielsachen :D )
Weils grad so lustig ist: das da wäre hier in der liberalen Schweiz ein verbotener Gegenstand (weil symmetrische, zweischneidig geschliffene Klinge länger als 5 und kürzer als 30 cm) und würde damit nicht nur unter das Führungsverbot, sondern unter das Besitz- und Einfuhrverbot fallen. Dafür sind hier z.B. Fallmesser legal führbar.
Nach allem was ich bisher gefunden habe: ja, wenn Du nicht extra eine Ausnahmegenehmigung beantragst und bewilligt bekommst - und das würdest Du müssen, um nicht schon bei der Einfuhr eine Straftat zu begehen, weil das Modell hier nicht verkauft oder gewerblich eingeführt werden darf. In einem der Dokumente der Bundespolizei war sogar fast das gleiche Messer (mit Wellenschliff nur auf einer Seite) auch dezidiert als "verboten" aufgeführt.
Das Schweizer Waffengesetz hat noch ein paar weitere Spezifika, zum Beispiel bedürfen hier Sai-Gabeln und Tonfas einer Ausnahmebewilligung der Kantonspolizei bei Kauf oder Einfuhr. Ich habe eine Zeit lang einen Silat-Stil trainiert, wo die "Tekpi" (= Sai) wichtig sind. Als ich mich dann um eine Ausnahmebewilligung beworben habe, hat man mir mitgeteilt, dass eine solche in meinem Wohnkanton grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausgestellt würde, an Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung schon mal gar nicht. Anders gesagt: eine Feuerwaffe könnte ich problemlos haben, aber keine Sai Gabel. Das Führen von Kubotans ist hier übrigens auch strafbar, nachdem die als Waffe ohne praktischen Einsatzzweck gelten. Auf der anderen Seite hat man sich 2008 bei der Einführung des neuen Soldatenmessers entschieden, das Gesetz entsprechend zu ändern und Einhandmesser nicht nur aus dem Waffengesetz zu nehmen, sondern auch gleich nicht mehr als gefährliche Gegenstände zu definieren.
Dann erst recht nicht.
Such Dir bitte Hilfe, dass ist ja schon pathologisch.Zitat:
marq
…ein must have für den deutschen messerliebhaber, der natürlich nichts böses mit solchen messern macht
Am Thuner See gab es sogar eine Tauchschule, hatte damals als ich regelmäßig dort war sogar überlegt einen Kurs zu machen. Mein Einhandmesser war immer dabei, hatte mich schlichtweg nie informiert welche Regeln dort gelten (damals war es noch illegal, wenn ich mich recht erinnere). Ob die einschneidige Tauchermesser hatten, habe ich damit auch nicht kontrolliert.
Schön ist es finde ich nicht, sieht aber ganz praktikabel aus. Nicht zu teuer und nachhaltig produziert aus alten Fischernetzen. Ist sicher ein gutes Vesper-Messer:
https://www.youtube.com/watch?v=H2RYQPFOuzI