Zitat von
Aruna
Du bezogst das konkret auf eine Frau, die Männer (zumindest in der Wahrnehmung von Klaus) durch aufreizende Kleidung "anmachte" und "etwas signalisierte" aber dann nicht zum Vollzug kommen ließ.
Du hast die Meinung geäußert, dass solche Frauen genau das brauchen: "eine knallen und sie auf´s Bett werfen", das könne man allerdings nicht, weil ja dann eine Vergewaltigungsanzeige drohe.
Eine Vergewaltigungsanzeige droht wohl nur, wenn Die Frau mit den Schlägen und dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden ist.
Dass Dir die Frau aus Klaus Beispiel, auf die Dich Deine Diagnose konkret bezog, im vertraulichen Gespräch haben soll, dass Sie gerne von Dir geschlagen und vergewaltigt würde, Dich dann aber hinterher dafür anzeigen würde, halte ich für unglaubwürdig.
Deine Äußerungen werfen natürlich die Frage auf, wie Du in einer Rechtsordnung, in der Du dafür, dass Du Frauen, die sich "aufreizend" kleiden, gibst, was sie Deiner Meinung nach brauchen, nicht angezeigt oder bestraft wirst, handeln würdest.
in der Zusammenschau mit dieser Äußerung:
habe ich da so einen Vermutung