also gibt es eins?
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Davon gehe ich aus. D.h., der Richter erfährt schon mal mehr als wir hier, wo einige meinen, es dennoch besser beurteilen zu können.
Für was hat die Polizei denn ein Protokoll? Für nix? Schwer vorstellbar für mich. Macht aber auch nix für die aktuelle Diskussion. Gäbe es keinerlei Vorgaben, wäre der Nachweis der Fahrlässigkeit nahezu unmöglich. Was ich dann auch mehr als fair fände. Wenn man mir nicht sagt, was man von mir in einer gewissen Situation erwartet, entscheide ich eben nach bestem Wissen und Gewissen und dann braucht nachher auch niemand rumheulen.
Dann hat die auf der Grundlage dieser Kenntnis, wegen Verleitung zur gefährlichen Körperverletzung und zu fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für den Einsatzleiter gefordert.
Aber wohl nicht mehr als die Staatsanwaltschaft, die es immer noch anders beurteilt, als der Richter.
Außerdem war die Verhandlung öffentlich, da sollte ein Richter keine geheimen Insiderinformationen haben.
Es gibt ein Strafgesetzbuch.
Da stehen Straftatbestände drin und keine expliziten Schritt-für-Schritt-Handlungsanweisungen für jegliche Situation.
Das Schlüsselwort für diese Aussage nennst Du doch selbst: "Warten...", siehe dazu meine Anmerkung bzgl. Zeit. Man hätte es zumindest rufen können, ist aber nicht geschehen. Meine Hinweise auf ein bessere Ausbildung ignorierst du absichtlich weitestgehend? Doublette mittels Präzisionsschütze :D
Also du darfst es gerne anders sehen, sollte irgendwann mal jemand den ich kenne in so einer Situation sein, hoffe ich dass das bestausgebildete zur Verfügung stehende Personal zum Einsatz kommt oder wenigstens versucht wird (Faktor Zeit) dieses heranzuziehen (für den robusten Einsatz, vorher natürlich erstmal psychologisch geschulte Experten).
Bei uns sind mir mehrere Fälle bekannt (u.a. im Nachbarort wo ein psychisch gestörter eine Prostituierte mit Benzin überschüttete und drohte sich selbst anzuzünden - in einem Fall dauerte es 2h bis sie da waren - Autobahn zu, solange sorgten die lokalen Beamten "lediglich" dafür, dass die Situation nicht weiter eskaliert) bei denen ein SEK gerufen wurden um Personen in psychischen Ausnahmesituationen festzunehmen.
Nachtrag: Ich bin nur auf die Frage "was hätte ein SEK anders machen können" eingegangen. Ob es im aktuellen Fall etwas am Ausgang geändert hätte und warum es nicht gerufen wurde kann und will ich mit der mir zur Verfügung stehenden Information überhaupt nicht bewerten.
Die sind ausgebildet bewaffnete Personen festzunehmen mit, so möglich, minimal nötigem Schaden bei der bewaffneten Person. Natürlich hätte dies auch in diesem Fall der Tod des Angreifers sein können, Eigenschutz geht vor und zaubern können die auch nicht. Würde mich wundern (angesichts der Fälle die ich hier so aus den Medien kenne) wenn zur Ausbildung zum Training nicht auch der Umgang mit potentiellen Selbstmördern (gibt ja auch suizid bei Cop) gehören würde, wissen tue ich es aber nicht.
Dann verstehen wir das gleiche unter einem Präzisionsschützen. Gleichwohl enthält deren Training auch unabhängig davon eine intensivere Ausbildung und sicherte höhere Standards im Umgang mit den anderen verwendeten Schußwaffen (Kurzwaffe, MP etc...).
Ich kenne von meiner Bundeswehrzeit her Scharfschützen (im Trupp) und Präzisionsschützen (in der infanteristischen Gruppe).
Wenn das Pendant bei der Polizei eher ein Scharfschütze ist, ist Doublette natürlich Quatsch. Mea culpa.
Hätte man jetzt auf ein SEK gewartet, anstatt zu Pfeffern und zu Tasern, wäre die Chance aber auch groß gewesen, dass das SEK zunächst mal diese Einsatzmittel angewendet hätte.
Was nun ein „Verhandlungsführer“ bei jemandem soll, der nicht ansprechbar ist, ist mir ein Rätsel.
Es gibt Ausbildungsrichtlinien und Vorschriften, die hier ja auch schon angesprochen wurden. Z.B. dass in so einer Lage ein Sicherungsschütze mit MP aufgestellt wird, oder Bodycams bei Suizid abgestellt werden. Dazu spielen Erfahrungswerte eine Rolle. Der Einsatzleiter hatte ja bspw. geäußert, dass ein massiver Einsatz von Pfefferspray, damit das Gegenüber sein Messer fallen lässt, in anderen Fällen erfolgreich war.
Deshalb hatte ich ja von Anfang an geschrieben, dass es sinnvoll ist, erfahrene Einsatztrainer als „Experten“ vor Gericht zu laden. Was ja scheinbar auch passiert ist.
Intensiver und höher im Vergleich zu wem?
Streifenpolizisten, oder Mitglieder der gleichen "Truppe", die nicht auf Präzisionsschüsse auf größere Distanz spezialisiert ist?
Falls Letzteres:
Weißt Du das, oder vermutest Du das?
Für mich ergibt das erstmal keinen Sinn, denn dann hätten die weniger Trainingszeit für ihre eigentliche Aufgabe.
Ein PSK [Präzisionsschützenkommandos] kommt dann zum Einsatz, wenn präziser Schusswaffengebrauch auch auf größere Distanz erforderlich ist. Dabei ist jedoch die Schussentfernung, die ein Präzisionsschütze zu bewältigen hat, wesentlich geringer als die eines Scharfschützen, dem ein Körpertreffer mit Bewegungsunfähigkeit ausreicht. Der Präzisionsschütze hingegen muss einen finalen Rettungsschuss sicher setzen können. So betragen in den meisten Einsatzlagen insbesondere in urbanem Gebiet die Schussentfernungen um die 100 m, selten mehr.[2] Hierfür werden ausnahmslos Langwaffen verschiedener Hersteller genutzt. Die Munition ist auf die Waffe abgestimmt.
Wir sind hier aber schon in einer höheren Instanz. Wenn fünf Richter am Landgericht ein Urteil fällen, hat das für mich eine andere Qualität, als wenn das Urteil im Schnellverfahren vom Amtsgericht kommt.
Wir werden sehen, was die Revision ergibt. Vielleicht urteilt der BGH ja in der Tat, dass einzelne mögliche Alternativen zu wenig gewürdigt wurden.
Deswegen frug ich ja ganz zu Beginn, warum klar war, dass so geurteilt werden würde. insbesondere, wenn Staatsanwaltschaft und Richter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, scheint mir das alles andere als klar zu sein.
Dann können diejenigen, die hier das Urteil kritisieren, das ja gerne mit diesen öffentlich verfügbaren Informationen begründen. Oder habe ich das hier überlesen?Zitat:
Außerdem war die Verhandlung öffentlich, da sollte ein Richter keine geheimen Insiderinformationen haben.
Außerdem war es ja für manche User hier sogar vorher klar, d.h., als diese Informationen noch nicht verfügbar waren. Da würde mich ebenfalls interessieren, wie sie ohne diese öffentlich verfügbaren Fakten zu der Gewissheit kommen, dass sowieso ein Freispruch erfolgen werde. Glaskugel?
Die Ausbildung der Polizei besteht darin, jedem ein StGb in die Hand zu drücken? :ups:Zitat:
Es gibt ein Strafgesetzbuch.
Da stehen Straftatbestände drin und keine expliziten Schritt-für-Schritt-Handlungsanweisungen für jegliche Situation.
Und weitere dienstliche Anweisungen zu bestimmten Vorgehensweisen gibt es nicht? :confused:
PS: Übrigens ist in dem von Dir zitierten Spiegel-Artikel von einem "Einsatzschema" die Rede. Das meine ich mit "Protokoll".