Zumindest kannst Du Dich dann nicht mehr auf Notwehr berufen.
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Exakt. Und ob die Waffen jetzt Fäuste oder Messer sind, ist zwar in der Situation natürlich ein großer Unterschied, aber erstmal bleibt es ein Duell, indem davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige Schaden mutwillig begangen und willentlich in Kauf genommen wurde, was dann in Bezug auf Körperverletzung etc nicht unerheblich sein dürfte. Gerade wenn man das schriftlich ankündigt und so wunderbar dokumentiert.
Naja unangekündigt freundlich - warum nicht.
unangekündigter Angriff -> Notwehr. Würde ich auch keinem empfehlen
Das die Unfreundlichkeiten vorher schon zur genüge stattgefunden haben , hast du aber verstanden , oder ?
Sich dann auf etwas zu berufen , was man selber nicht bereit war anzubieten , z.b. Freundliches Gespräch , ist schon ein wenig schräg.
Aber egal, das Thema ist doch durch dachte ich ..
ich habe nur pansapiens geantwortet und dann wieder auf deine Nachfrage.
aber ja ist durch, ich geh jetzt schlafen
Natürlich darfst Du es versuchen, Du darfst auch versuchen unter Wasser zu atmen.
Ob das Gericht das genauso sieht, hängt nicht von dem Verlauf der Auseinandersetzung ab, sondern von der Beweislage. In dem Fall der Aufforderung "Komm vor Tür", reichen ein oder mehrere glaubwürdige Zeugen, dass Du dieser Aufforderung gefolgt bist.
Du solltest den Gedanken, Dich dazu zunächst mal mit einem Anwalt zu unterhalten, recht zügig in die Tat umsetzten.
Ich will diesen hanebüchenen Ringelreihen nicht unterbrechen, aber: "Komm vor die Tür" ist also die Aufforderung zu einem tödlichen Duell. Und wenn ich dann mitgehe und den anderen Umhaue kann ich sagen es war Notwehr? Erscheint mir doch etwas fraglich.
Nein kannst du eben genau nicht sagen, darum geht es doch. Außer natürlich du gehst von nem unbewaffneten Kampf aus und der andere eskaliert dann mit nem Messer etc, dann kann das wieder anders aussehen, das muss dann ein Richter entscheiden.
Das hab ich nicht behauptet, vielmehr mit der Situation verglichen, dass jemand jemanden auffordert, zu zeigen, ob er sich seine Aussagen leisten könne, was ja von anderen als Aufforderung zum Duell bezeichnet wurde.
Wenn ich dann mitgehe, willige ich IMO ein.
Für mich ist das gerade kein Duell, nach der Wikipedia-Definition da es eben zwar potentiell tödlich im Sinne der Worst-Case-Logik von ETERAK ist, aber hierzulande früher weder unüblich, noch mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich.
Wenn Du den anderen umhaust nicht, aber da ist schon fraglich, in wie weit, nach so einer Aufforderung noch KV ohne wirksame Einwilligung vorliegt, auch im umgekehrten Fall, wenn ich mitgehe und umgehauen werde.
Das hängt davon ab, ob derartige einvernehmliche körperliche Auseinandersetzung von den Entscheidern als sittenwidrig angesehen wird, oder nicht.
Wenn der andere allerdings den erwartbaren oder abgesprochenen Rahmen verlässt, indem er z.B. eine Waffe zieht oder seine Kumpels ihm zur Hilfe kommen könnte eine Abwehrhandlung dagegen durchaus als Notwehr gewertet werden.