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Thema: DKV- Kempo Karate

  1. #346
    ETARAK Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    echt jetzt?
    Wenn ich in einem Lokal der Aufforderung "komm wir geh'n raus" folge, dann ist das ein Duell?
    Zumindest kannst Du Dich dann nicht mehr auf Notwehr berufen.

  2. #347
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    Zitat Zitat von ETARAK Beitrag anzeigen
    Zumindest kannst Du Dich dann nicht mehr auf Notwehr berufen.
    Exakt. Und ob die Waffen jetzt Fäuste oder Messer sind, ist zwar in der Situation natürlich ein großer Unterschied, aber erstmal bleibt es ein Duell, indem davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige Schaden mutwillig begangen und willentlich in Kauf genommen wurde, was dann in Bezug auf Körperverletzung etc nicht unerheblich sein dürfte. Gerade wenn man das schriftlich ankündigt und so wunderbar dokumentiert.
    Noli turbare circulos meos

  3. #348
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    echt jetzt?
    Wenn ich in einem Lokal der Aufforderung "komm wir geh'n raus" folge, dann ist das ein Duell?

    Ein Duell (lat. duellum ‚Zweikampf‘) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen.

    @Cam67: An welche Waffen hattest Du denn gedacht?
    Das du immer alles wörtlich nehmen musst . Xd
    Man kann doch auch ein Duell im Schach , oder Wattebällchen werfen , machen .

    Da ich von Duell ja nicht gesprochen habe , muss ich auch keine Waffen wählen . Weder im noch vor dem Lokal .^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  4. #349
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    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    Exakt. Und ob die Waffen jetzt Fäuste oder Messer sind, ist zwar in der Situation natürlich ein großer Unterschied, aber erstmal bleibt es ein Duell, indem davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige Schaden mutwillig begangen und willentlich in Kauf genommen wurde, was dann in Bezug auf Körperverletzung etc nicht unerheblich sein dürfte. Gerade wenn man das schriftlich ankündigt und so wunderbar dokumentiert.
    Wärst denn lieber wenn jemand unangekündigt aufschlägt ? Xd
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  5. #350
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    Naja unangekündigt freundlich - warum nicht.

    unangekündigter Angriff -> Notwehr. Würde ich auch keinem empfehlen
    Noli turbare circulos meos

  6. #351
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    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    Naja unangekündigt freundlich - warum nicht.

    unangekündigter Angriff -> Notwehr. Würde ich auch keinem empfehlen
    Das die Unfreundlichkeiten vorher schon zur genüge stattgefunden haben , hast du aber verstanden , oder ?
    Sich dann auf etwas zu berufen , was man selber nicht bereit war anzubieten , z.b. Freundliches Gespräch , ist schon ein wenig schräg.
    Aber egal, das Thema ist doch durch dachte ich ..
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  7. #352
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    ich habe nur pansapiens geantwortet und dann wieder auf deine Nachfrage.

    aber ja ist durch, ich geh jetzt schlafen
    Noli turbare circulos meos

  8. #353
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    Zitat Zitat von ETARAK Beitrag anzeigen
    Zumindest kannst Du Dich dann nicht mehr auf Notwehr berufen.
    Berufen kann ich mich immer, ob das ein Gericht genauso sieht, hängt von dem Verlauf der Auseinandersetzung ab.
    Zunächst würde ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten, ob ich mich auf Einwilligung berufen kann.
    Don't armwrestle the chimp.

  9. #354
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    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    Exakt. Und ob die Waffen jetzt Fäuste oder Messer sind, ist zwar in der Situation natürlich ein großer Unterschied, aber erstmal bleibt es ein Duell,
    Dass Du Deine Fäuste als potentiell tödliche Waffen ansiehst, bezweifle ich keine Sekunde.

    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    indem davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige Schaden mutwillig begangen und willentlich in Kauf genommen wurde, was dann in Bezug auf Körperverletzung etc nicht unerheblich sein dürfte. Gerade wenn man das schriftlich ankündigt und so wunderbar dokumentiert.
    Wo wurden hier Schäden schriftlich angekündigt?
    Geändert von Pansapiens (16-03-2021 um 05:22 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

  10. #355
    ETARAK Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Berufen kann ich mich immer, ob das ein Gericht genauso sieht, hängt von dem Verlauf der Auseinandersetzung ab.
    Zunächst würde ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten, ob ich mich auf Einwilligung berufen kann.
    Natürlich darfst Du es versuchen, Du darfst auch versuchen unter Wasser zu atmen.

    Ob das Gericht das genauso sieht, hängt nicht von dem Verlauf der Auseinandersetzung ab, sondern von der Beweislage. In dem Fall der Aufforderung "Komm vor Tür", reichen ein oder mehrere glaubwürdige Zeugen, dass Du dieser Aufforderung gefolgt bist.

    Du solltest den Gedanken, Dich dazu zunächst mal mit einem Anwalt zu unterhalten, recht zügig in die Tat umsetzten.

  11. #356
    Gast Gast

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    Ich will diesen hanebüchenen Ringelreihen nicht unterbrechen, aber: "Komm vor die Tür" ist also die Aufforderung zu einem tödlichen Duell. Und wenn ich dann mitgehe und den anderen Umhaue kann ich sagen es war Notwehr? Erscheint mir doch etwas fraglich.

  12. #357
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    Nein kannst du eben genau nicht sagen, darum geht es doch. Außer natürlich du gehst von nem unbewaffneten Kampf aus und der andere eskaliert dann mit nem Messer etc, dann kann das wieder anders aussehen, das muss dann ein Richter entscheiden.
    Noli turbare circulos meos

  13. #358
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ich will diesen hanebüchenen Ringelreihen nicht unterbrechen, aber: "Komm vor die Tür" ist also die Aufforderung zu einem tödlichen Duell.
    Das hab ich nicht behauptet, vielmehr mit der Situation verglichen, dass jemand jemanden auffordert, zu zeigen, ob er sich seine Aussagen leisten könne, was ja von anderen als Aufforderung zum Duell bezeichnet wurde.
    Wenn ich dann mitgehe, willige ich IMO ein.
    Für mich ist das gerade kein Duell, nach der Wikipedia-Definition da es eben zwar potentiell tödlich im Sinne der Worst-Case-Logik von ETERAK ist, aber hierzulande früher weder unüblich, noch mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich.


    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Und wenn ich dann mitgehe und den anderen Umhaue kann ich sagen es war Notwehr? Erscheint mir doch etwas fraglich.
    Wenn Du den anderen umhaust nicht, aber da ist schon fraglich, in wie weit, nach so einer Aufforderung noch KV ohne wirksame Einwilligung vorliegt, auch im umgekehrten Fall, wenn ich mitgehe und umgehauen werde.
    Das hängt davon ab, ob derartige einvernehmliche körperliche Auseinandersetzung von den Entscheidern als sittenwidrig angesehen wird, oder nicht.
    Wenn der andere allerdings den erwartbaren oder abgesprochenen Rahmen verlässt, indem er z.B. eine Waffe zieht oder seine Kumpels ihm zur Hilfe kommen könnte eine Abwehrhandlung dagegen durchaus als Notwehr gewertet werden.
    Geändert von Pansapiens (16-03-2021 um 06:43 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

  14. #359
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    Zitat Zitat von ETARAK Beitrag anzeigen
    Du solltest den Gedanken, Dich dazu zunächst mal mit einem Anwalt zu unterhalten, recht zügig in die Tat umsetzten.
    warum?
    Don't armwrestle the chimp.

  15. #360
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Für mich ist das gerade kein Duell, nach der Wikipedia-Definition da es eben zwar potentiell tödlich im Sinne der Worst-Case-Logik von ETERAK ist, aber hierzulande früher weder unüblich, noch mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich.
    Duelle waren auch früher nicht mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich.
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