Das hab ich nicht behauptet, vielmehr mit der Situation verglichen, dass jemand jemanden auffordert, zu zeigen, ob er sich seine Aussagen leisten könne, was ja von anderen als Aufforderung zum Duell bezeichnet wurde.
Wenn ich dann mitgehe, willige ich IMO ein.
Für mich ist das gerade kein Duell, nach der Wikipedia-Definition da es eben zwar potentiell tödlich im Sinne der Worst-Case-Logik von ETERAK ist, aber hierzulande früher weder unüblich, noch mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich.
Wenn Du den anderen umhaust nicht, aber da ist schon fraglich, in wie weit, nach so einer Aufforderung noch KV ohne wirksame Einwilligung vorliegt, auch im umgekehrten Fall, wenn ich mitgehe und umgehauen werde.
Das hängt davon ab, ob derartige einvernehmliche körperliche Auseinandersetzung von den Entscheidern als sittenwidrig angesehen wird, oder nicht.
Wenn der andere allerdings den erwartbaren oder abgesprochenen Rahmen verlässt, indem er z.B. eine Waffe zieht oder seine Kumpels ihm zur Hilfe kommen könnte eine Abwehrhandlung dagegen durchaus als Notwehr gewertet werden.





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