Zumindest kannst Du Dich dann nicht mehr auf Notwehr berufen.
Berufen kann ich mich immer, ob das ein Gericht genauso sieht, hängt von dem Verlauf der Auseinandersetzung ab.
Zunächst würde ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten, ob ich mich auf Einwilligung berufen kann.