Zitat von
Pansapiens
Ich persönlich finde das nicht in Ordnung, aber es ging mir um die strafrechtliche Relevanz, die Du behauptest hat.
Bei der Herausgabe von Mailadressen, wahrscheinlich verknüpft mit Namen, sähe ich - wenn es hier nicht eine entsprechende Zustimmung aller Beteiligten gäbe - einen klaren Verstoß gegen Datenschutz/DSGVO
Bei der Weitergabe von Dingen, die einem ohne ausdrücklichen Wunsch auf Vertraulichkeit mitgeteilt wurden, sehe ich das nicht so eindeutig, Eventuell Persönlichkeitsrechte.
Nein, daher passe ich auch auf, wem ich was erzähle bzw. schreibe und gehe nicht davon aus, dass Leute, die die nicht einer Schweigepflicht unterliegen, die Dinge für sich behalten.
Aber es geht hier nicht um meine Vorlieben, sondern - wie gesagt - um strafrechtliche Relevanz.