Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
Nicht wenn es, wie üblich bei Vertragsabschluss vereinbart war. Dies ist doch in jedem Dojo der Regelfall. Ansonsten antworte ich auf deinen Whataboutism mit einer Gegenfrage:
Findest du es unproblematisch einen persönlichen Schriftverkehr für alle möglichen Leute zu öffnen, auch wenn es erstens als vertraulich für jeden normal empfindenen ersichtlich ist und zweitens völlig unnötig und drittens gegen Datenschutz verstößt?
Ich persönlich finde das nicht in Ordnung, aber es ging mir um die strafrechtliche Relevanz, die Du behauptest hat.
Bei der Herausgabe von Mailadressen, wahrscheinlich verknüpft mit Namen, sähe ich - wenn es hier nicht eine entsprechende Zustimmung aller Beteiligten gäbe - einen klaren Verstoß gegen Datenschutz/DSGVO
Bei der Weitergabe von Dingen, die einem ohne ausdrücklichen Wunsch auf Vertraulichkeit mitgeteilt wurden, sehe ich das nicht so eindeutig, eventuell Persönlichkeitsrechte.

Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
Würdest du gerne eine offensichtlich sensible Kommunikation in der Öffentlichkeit breit getreten sehen?
Nein, daher passe ich auch auf, wem ich was erzähle bzw. schreibe und gehe nicht davon aus, dass Leute, die die nicht einer Schweigepflicht unterliegen, die Dinge für sich behalten.
Aber es geht hier nicht um meine Vorlieben, sondern - wie gesagt - um strafrechtliche Relevanz.