Zitat:
Zitat von rambat
wenn sich der hypothetische waffenhändler NICHT an die gesetzlichen bestimmungen hält beim waffenverkauf, macht er sich strafbar und wird belangt.
aber nur für die gesetzesverstöße, die er SELBST begangen hat und NICHT für das, was dritte tun oder getan haben!
Das ist falsch. Siehe mein oben verlinktes Beispiel zum dem Waffenhändler/Amokläufer.
Obwohl der Händler nichts von den Plänen des Täters David S. in München wusste -geschweige daran direkt beteiligt war- bejahte der BGH 2019 dessen Verurteilung wegen div. Gewaltdelikte.
Für seine Mitschuld genügte der illegale Verkauf der Waffen.
Und genau dieses Konstrukt müsste bei Betreibern/Trainern eingeführt werden.
Wer vorsätzlich noch zu schaffende Auflagen verletzt (beispielsweise die Forderung nach Führungszeugnissen der Schüler) müsste mit bestraft werden, wenn diese Schüler Gewaltverbrechen begehen.