Zitat von
amasbaal
ja, ja... würde ich ja auch nehmen (hab das ding sogar). Aber wenn das gezeigte ok wäre, dann würde das ja auch für alles mögliche, nicht prinzipiell verbotene, mit über 12cm gelten. deshalb die frage.
übrigens: nein, zumindest ich könnte den kabelbinder am schloss nicht mal eben so durchreißen.
dem sinne des gesetzestextes entspricht es in jedem fall: kein direkter zugriff möglich, waffe nicht blank (in einem "behälter") und der ist sogar verschlossen. mehr geht doch kaum. da hat man es viel schneller aus dem rucksack gekramt, als das das schloss geöffnet und der (das?) lenyard vom schloss befreit ist.