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Thema: Böker Sigyn: 42 a konform?

  1. #856
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    42a konformer transport, oder nicht?

    nicht nur vor unmittelbarem zugriff geschützt, sondern sogar "verschlossen" (den knoten vom lenyard bekommt man nicht so schnell auf. paracord ist sogar mit feuerzeug "verschweißt" und das stück kabelbinder müsste erst zerschnitten werden.... womit?)

    Anhang 47799
    Und wenn die führende Person jetzt rein theoretisch in der Lage wäre, die zwei Kabelbinder ansatzlos durchzureissen...? Gibt das dann erschwerende Umstände vor Gericht nach dem Motto "Sie hätten ja offensichtlich mildere Mittel zur Verfügung gehabt!"? Oder schafft man es doch, sich auf göttliche Intervention rauszureden? Fragen über Fragen... Oder man nimmt stattdessen einfach das Master Hunter mit absolut gesetzeskonformen 11.4 cm Klinge

  2. #857
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Und wenn die führende Person jetzt rein theoretisch in der Lage wäre, die zwei Kabelbinder ansatzlos durchzureissen...? Gibt das dann erschwerende Umstände vor Gericht nach dem Motto "Sie hätten ja offensichtlich mildere Mittel zur Verfügung gehabt!"? Oder schafft man es doch, sich auf göttliche Intervention rauszureden? Fragen über Fragen... Oder man nimmt stattdessen einfach das Master Hunter mit absolut gesetzeskonformen 11.4 cm Klinge
    ja, ja... würde ich ja auch nehmen (hab das ding sogar). Aber wenn das gezeigte ok wäre, dann würde das ja auch für alles mögliche, nicht prinzipiell verbotene, mit über 12cm gelten. deshalb die frage.
    übrigens: nein, zumindest ich könnte den kabelbinder am schloss nicht mal eben so durchreißen.
    dem sinne des gesetzestextes entspricht es in jedem fall: kein direkter zugriff möglich, waffe nicht blank (in einem "behälter") und der ist sogar verschlossen. mehr geht doch kaum. da hat man es viel schneller aus dem rucksack gekramt, als das das schloss geöffnet und der (das?) lenyard vom schloss befreit ist.

  3. #858
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Wenn ich es sehen will, hole ich es aus dem Nachttisch.
    Findet es da nicht die werte Gattin?

  4. #859
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Findet es da nicht die werte Gattin?
    Na und, die weiß ja, dass ich Messer besitze. Hauptsache, sie findet nicht alle nebeneinander.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  5. #860
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ja, ja... würde ich ja auch nehmen (hab das ding sogar). Aber wenn das gezeigte ok wäre, dann würde das ja auch für alles mögliche, nicht prinzipiell verbotene, mit über 12cm gelten. deshalb die frage.
    übrigens: nein, zumindest ich könnte den kabelbinder am schloss nicht mal eben so durchreißen.
    dem sinne des gesetzestextes entspricht es in jedem fall: kein direkter zugriff möglich, waffe nicht blank (in einem "behälter") und der ist sogar verschlossen. mehr geht doch kaum. da hat man es viel schneller aus dem rucksack gekramt, als das das schloss geöffnet und der (das?) lenyard vom schloss befreit ist.
    Na ja, wenn Du mich fragst, gibts den Wortlaut des Gesetzes und den Geist des Gesetzes... Beim Wortlaut bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Scheide hier als Behälter durchgeht, und ob das für " verschlossen" ausreicht. Wenns ne Schusswaffe wäre, würde es ja vermutlich auch nich reichen, da ne Schnur dranzumachen, die mit Kabelbindern und nem kleinen Vorhängeschloss zu sichern und das dann offen zu tragen? Ich meine, abgesehen von der "hauruck-Option" hätte ich noch ein paar weitere Ideen, wie man die Geschichte manipulieren könnte.
    Wie dem auch sei: der Geist des Gesetzes ist meines Erachtens, dass man nicht grundlos Klingen über einer gewissen Grösse führen darf. Das mag uns nicht immer gefallen - wobei mich persönlich das Einhand-Verbot mehr nervt - aber trotzdem wäre ich persönlich vorsichtig wenn es darum geht, sich kreativ in die Grenzbereiche des Gesetzes vorzutasten.

  6. #861
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    Ich würde da Period beipflichten. Letztlich gibt es die Transportvorschriften damit man, einen Gegenstand den man nicht führen darf trotzdem, falls erforderlich, transportieren zu dürfen. Zumindest bei Schusswaffen ist da recht klar geregelt wann dies notwendig ist und wann nicht (auf dem Weg zum/vom Schießstand oder Händler: Kein Problem! Einfach mal in die Stadt mitnehmen weil man sie halt dabei haben möchte: By,by WBK). Es würde mich verwundern, wenn das bei Messern die nicht geführt werden dürfen in der Praxis anders gehandhabt würde – wobei die Gründe für den Transport vermutlich zahlreicher sein können).
    Bei Schusswaffen reichen dabei wohl tatsächlich auch Kabelbinder zum Verschluss des Transportbehälters (zumindest laut zwei Waffenhändlern hier mit viel Erfahrung). Geprüft habe ich diese Aussage aber nicht.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  7. #862
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Ich würde da Period beipflichten. Letztlich gibt es die Transportvorschriften damit man, einen Gegenstand den man nicht führen darf trotzdem, falls erforderlich, transportieren zu dürfen. Zumindest bei Schusswaffen ist da recht klar geregelt wann dies notwendig ist und wann nicht (auf dem Weg zum/vom Schießstand oder Händler: Kein Problem! Einfach mal in die Stadt mitnehmen weil man sie halt dabei haben möchte: By,by WBK). Es würde mich verwundern, wenn das bei Messern die nicht geführt werden dürfen in der Praxis anders gehandhabt würde – wobei die Gründe für den Transport vermutlich zahlreicher sein können).
    Bei Schusswaffen reichen dabei wohl tatsächlich auch Kabelbinder zum Verschluss des Transportbehälters (zumindest laut zwei Waffenhändlern hier mit viel Erfahrung). Geprüft habe ich diese Aussage aber nicht.
    Interessant - auch wenn der Behälter das Holster ist?!

  8. #863
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    der herr polizist hier betrachtet zb. bereits eine mit reißverschluss verschlossene hosentasche als ausreichendes geschlossenes behältnis für 42a betroffene gegenstände:


    "hierüber streiten sich die geister" ...


    wille des gesetzgebers sei es, den zugriff zu erschweren, dafür sei zb. ein schloss gar nicht nötig.... zugeknoteter beutel, tasche mit reißverschluss usw. (diese sichtweise, die in einem urteil formuliert wurde würde in der gerichtspraxis "weitestgehend" bei weiteren entsprechenden fällen herangezogen. allerdings: es gibt noch nicht viele urteile dazu)
    Geändert von amasbaal (03-01-2023 um 14:45 Uhr)

  9. #864
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  10. #865
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Interessant - auch wenn der Behälter das Holster ist?!
    Kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkäme. Die Behälter von denen ich sprach waren entweder Hartschalenpistolenkoffer oder Gewehrtaschen. In einem Fall auch ein Karton der mit Kabelbinder zusätzlich zugeschnürt wurde.
    Viele Grüße
    Thomas
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  11. #866
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkäme. Die Behälter von denen ich sprach waren entweder Hartschalenpistolenkoffer oder Gewehrtaschen. In einem Fall auch ein Karton der mit Kabelbinder zusätzlich zugeschnürt wurde.
    Das hätte ich auch erwartet - ob explizit oder implizit dient das Behältnis dazu, auch auf den ersten Blick klarzumachen, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Wenn man Holster / Scheide mit Kabelbinder sichert und offen trägt, könnte das besorgte Bürger*innen auf den Plan rufen, die wiederum dann vielleicht das SEK o.ä. verständigen, das dann ggf. zumindest zu einem unnötigen Einsatz gerufen werden könnte (siehe den tagesaktuellen Fall mit dem Alu-Tai-Chi-Schwert im Park).
    Wenn man dagegen das Messer im Rucksack transportieren will und die oben zitierte Auslegung "Reissverschluss reicht für verschlossenes Behältnis" zutrifft, erschliesst sich mir der Sinn der Kabelbinder-Variante nicht wirklich - und zwar insbesondere, wenn man den Kabelbinder weder zerreissen kann noch ein zweites Werkzeug zum Öffnen desselben mitführt.

  12. #867
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Das hätte ich auch erwartet - ob explizit oder implizit dient das Behältnis dazu, auch auf den ersten Blick klarzumachen, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Wenn man Holster / Scheide mit Kabelbinder sichert und offen trägt, könnte das besorgte Bürger*innen auf den Plan rufen, die wiederum dann vielleicht das SEK o.ä. verständigen, das dann ggf. zumindest zu einem unnötigen Einsatz gerufen werden könnte (siehe den tagesaktuellen Fall mit dem Alu-Tai-Chi-Schwert im Park).
    Wenn man dagegen das Messer im Rucksack transportieren will und die oben zitierte Auslegung "Reissverschluss reicht für verschlossenes Behältnis" zutrifft, erschliesst sich mir der Sinn der Kabelbinder-Variante nicht wirklich - und zwar insbesondere, wenn man den Kabelbinder weder zerreissen kann noch ein zweites Werkzeug zum Öffnen desselben mitführt.
    hm, war ja eigentlich eine eher akademische frage, denn natürlich würde ich nie ein messer "offen" tragen und verdeckt ist mit den riesenkloppern ja kaum möglich. zu bedenken bleibt: den zugriff erheblich erschwert, was im sinne des gesetzgebers ist. auch mit abknipsen des kabelbinders oder des lenyards bleibt es schwieriger "zuzugreifen", als wenn ich es in einer umhängetasche mit reißverschluss hätte.
    was ich aber eigentlich interessant finde, ist die aussage des die jäger schulenden polizisten, dass eine tasche mit reisßerschluss oder vergleichbares genug des guten sei.
    wenn viele aber das berüchtigte "verschlossen" mit durch schloß verschlossen im kopf haben, besteht aber nach wie vor die gefahr, dass es bei einer kontrolle erst mal probleme gibt und man erst vor gericht "recht" bekommt. es ist zum verrückt werden.
    ist man im tiefen wald eigentlich noch "in der öffentlichkeit"? wenn man dort "aus spaß" holz bearbeitet, ist das (spaß) sicherlich kein "anerkannter grund". darf ich nun über 12cm (in meinem rucksack zb.) mit in den wald nehmen und es DORT dann mit ruhigem gewissen verwenden oder nicht?
    mir ist klar, dass sich darum fast niemand kümmert. bekommt ja niemand mit. trotzdem.... ein bisschen rechtssicherheit wäre schon toll.

  13. #868
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wenn viele aber das berüchtigte "verschlossen" mit durch schloß verschlossen im kopf haben, besteht aber nach wie vor die gefahr, dass es bei einer kontrolle erst mal probleme gibt und man erst vor gericht "recht" bekommt. es ist zum verrückt werden.
    ist man im tiefen wald eigentlich noch "in der öffentlichkeit"? wenn man dort "aus spaß" holz bearbeitet, ist das (spaß) sicherlich kein "anerkannter grund". darf ich nun über 12cm (in meinem rucksack zb.) mit in den wald nehmen und es DORT dann mit ruhigem gewissen verwenden oder nicht?
    Ich würde das als berechtigten Grund verstehen. Bushcraft / Survival Training als Hobby soll es ja durchaus geben. Mal abgesehen davon, dass ich noch nie einen Polizisten im Dienst in den Bergen getroffen habe, wäre das Ganze derart lächerlich, dass ich das durchaus vor Gericht auszufechten bereit wäre. Insbesondere dann, wenn wie in dem Video behauptet, tatsächlich die Intention des Gesetzgebers eine größere Rolle spielt als der Wortlaut des Gesetzes.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  14. #869
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ich würde das als berechtigten Grund verstehen.
    ich werd es so oder so, einfach machen.
    hab mir zu weihnachten nämlich nicht nur ein feines, günstiges scandi-messerchen für feine holzspielereien gegönnt


    sondern auch das berühmte und echt "starke" Gerber Strongarm, und das hat eine 0,45 mm () zu lange klinge für den 42a.



    (schon krass, was manche leute in videos mit den messern machen. tut beim zuschauen weh.)

    beide wollen unbedingt mal benutzt werden (und die anderen "größeren" messer in der sammlung auch)
    Geändert von amasbaal (04-01-2023 um 14:23 Uhr)

  15. #870
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    beide wollen unbedingt mal benutzt werden (und die anderen "größeren" messer in der sammlung auch)
    Unbedingt!

    Da fällt mir ein: Weihnachtsbaum zerhacken ist auch berechtigter Grund. Dieses Jahrt bin ich gespannt, zu sehen, ob das längere und schwerere Fox 140XL MB besser performt als Rosellis Big Leuku mit seinem Skandi.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

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