Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkäme. Die Behälter von denen ich sprach waren entweder Hartschalenpistolenkoffer oder Gewehrtaschen. In einem Fall auch ein Karton der mit Kabelbinder zusätzlich zugeschnürt wurde.
Das hätte ich auch erwartet - ob explizit oder implizit dient das Behältnis dazu, auch auf den ersten Blick klarzumachen, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Wenn man Holster / Scheide mit Kabelbinder sichert und offen trägt, könnte das besorgte Bürger*innen auf den Plan rufen, die wiederum dann vielleicht das SEK o.ä. verständigen, das dann ggf. zumindest zu einem unnötigen Einsatz gerufen werden könnte (siehe den tagesaktuellen Fall mit dem Alu-Tai-Chi-Schwert im Park).
Wenn man dagegen das Messer im Rucksack transportieren will und die oben zitierte Auslegung "Reissverschluss reicht für verschlossenes Behältnis" zutrifft, erschliesst sich mir der Sinn der Kabelbinder-Variante nicht wirklich - und zwar insbesondere, wenn man den Kabelbinder weder zerreissen kann noch ein zweites Werkzeug zum Öffnen desselben mitführt.