Ich würde da Period beipflichten. Letztlich gibt es die Transportvorschriften damit man, einen Gegenstand den man nicht führen darf trotzdem, falls erforderlich, transportieren zu dürfen. Zumindest bei Schusswaffen ist da recht klar geregelt wann dies notwendig ist und wann nicht (auf dem Weg zum/vom Schießstand oder Händler: Kein Problem! Einfach mal in die Stadt mitnehmen weil man sie halt dabei haben möchte: By,by WBK). Es würde mich verwundern, wenn das bei Messern die nicht geführt werden dürfen in der Praxis anders gehandhabt würde – wobei die Gründe für den Transport vermutlich zahlreicher sein können).
Bei Schusswaffen reichen dabei wohl tatsächlich auch Kabelbinder zum Verschluss des Transportbehälters (zumindest laut zwei Waffenhändlern hier mit viel Erfahrung). Geprüft habe ich diese Aussage aber nicht.