Google das Datum....
denk um die Ecke!!!
Druckbare Version
Darum wird ja in der Ausbildung auch daraufhin gearbeitet diese Voreingenommenheit dem Gegenüber hin auszuschalten. Wir alle haben eine bestimmte Prägung, jeder hat andere Wert- und Moralvorstellungen. Jemand der ein Graffitti sprüht, begeht zwar eine Sachbeschädigung muß aber im Grunde kein schlechter Mensch sein. Es gibt einen Grund warum er das tut. Ich habe heute mit einem Bekannten ( Polizist mit über 30 Dienstjahren ) telefoniert und auch über diesen Fall gesprochen. Er erzählte mir von Demos bei denen er eingesetzt war und wie er immer wieder den Dialog suchte mit den Demonstranten. Im Gespräch 1 zu 1 konnte er viele Vorurteile und Falschannahmen aus dem Weg räumen. Von den jungen Anwärtern wird in der Ausbildung viel abverlangt. Aber sie müssen eben ihre eigenen Erfahrungen machen und Menschenkenntnis entwickeln. Aber eben immer im Hinterkopf haben: Da steht ein Mensch vor mir. Der ist im Grunde wie ich. Der hat mal Angst, ist verunsichert oder auch einfach mal " schlecht drauf ". Trotzdem muß ich ihn so behandeln, wie ich selber behandelt werden möchte. Was bedeutet mir Gerechtigkeit und wie möchte ich sie erfahren ? Wenn man das den Jüngeren mitgeben kann und sie sich daran - und ihren Wertekanon - halten, dann wird das auch klappen.
In der Uniform steckt auch immer nur ein Mensch.
Vielleicht gibts es ja ne Revision...?
Der Richter hat die Frage, nach möglichen Alternativen in der Vorgehensweise(SEK Psychologe taktischer Rückzug mit Sicherung..) mit "voll daneben" begründet, also juristisch nicht konform "vom Tisch gewischt"..
Das hier?
Ich seh' da keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Andeutung.
Das Gericht scheint danach auch nicht der Meinung gewesen zu sein, dass es adäquat gewesen wäre, auf ein SEK zu warten.
Der Einsatzleiter (oder sein Anwalt) hatte sich entsprechend eingelassen, dass so ein Vorgehen in anderen Fällen erfolgreich gewesen wäre.
Ich hab dich auch nicht angesprochen. Von daher musst du dich nicht rechtfertigen, wenn du es ohnehin nicht so siehst.
Ich geh' nun davon aus, dass dieser Aspekt in der Verhandlung zur Genüge debattiert wurde. Man hat ja auch "Experten" dafür herangezogen, wie in einigen Artikeln zu lesen war.
Dazu sehe ich das Urteil und bilde mir meine Meinung.
Auch in der SV enorm hilfreich, sich in den anderen hineinversetzen zu können. Oder in der Management Ausbildung: Da macht man auch Rollenspiele als Empathieübung (auch wenn da viele entweder nicht aufzupassen scheinen oder das nicht in den Alltag transportiert bekommen :D)
Ja, definitiv. Gleichzeitig gibts Grenzen, wenn die für einen "schmerzhaft" (umfassen zu verstehen), bedrängend, verunsichernd etc. überschritten sind, dann fühlt man sich zu einer (Re-) Aktion veranlasst. Ich denke, da laufen dann Automatismen - trainierte und und untrainierte - ab, das kann man dann gar nicht mehr kontrollieren.
Dass es dem Einsatzleiter nicht angekreidet wurde es nicht zu tun.
Wenn die Richter es als sinnvollere Alternative gesehen hätten, auf das Eintreffen eines SEK zu warten, hätten sie das in der Urteilsfindung wohl so berücksichtigt.
"Im Prozess kam die Frage auf, warum die Polizisten damals innerhalb von Minuten Pfefferspray einsetzten, anstatt etwa einen Psychologen samt Dolmetscher zu rufen. Doch das tat der urteilende Richter Kelm am Donnerstag ab: »Meines Erachtens vollkommen daneben«, sagte der Richter, wäre es gewesen, diese zu rufen. Denn das hätte gedauert. Aus Sicht des Richters vermutlich zu lange. »Nach objektiver Lage bestand eine konkrete, unmittelbare Gefahr«, sagte Kelm. Die Beamten seien gezwungen gewesen, sofort zu handeln."
https://www.spiegel.de/panorama/just...8-a680e90cb836
Oha.
Danke für das Zitat.
ich bin nun hierauf gestoßen:
Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Schwurgericht im Urteil davon aus, dass der Einsatz des Pfeffersprays, der die gesamte nachfolgende fatale Kette in Gang gesetzt hatte, nicht rechtswidrig war. „Der Suizid stand möglicherweise unmittelbar bevor“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm dazu. Die Gefahr sei keineswegs nur abstrakt, sondern „konkret und gegenwärtig“ gewesen.
https://www.ruhrnachrichten.de/dortm...58-2001477336/
Andererseits:
„konkrete, gegenwärtige Gefahr“
Die Kammer sieht in dem Messer, das Mouhamed Dramé sich vor dem Bauch hielt, „ganz klar eine konkrete, gegenwärtige Gefahr“. Kelm trägt vor: „Sie mussten einschreiten, sie konnten auch nicht lange warten.“ Die Richter sind aber auch überzeugt, „dass Mouhamed keinen Angriff geplant hatte.“ Er habe aus einer bedrohlichen und für ihn schmerzhaften Situation fliehen wollen.
zu Deiner Frage nach einer Revision:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die sogenannte Revision, ist auf Antrag möglich. Lisa Grüter, die im Prozess Mouhameds Brüder Sidy und Lassana vertreten hat, kündigte eine solche Revision im Anschluss an die Urteilsverkündung an. „Das ist sicherlich ein Urteil, das überprüft werden muss“, sagte sie.
"Tödliche Schüsse auf Mouhamed Dramé Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Einsatzleiter-Freispruch ein
Im Fall des von der Polizei getöteten Geflüchteten hat ein Gericht fünf Beamte freigesprochen. Nun hat die Staatsanwaltschaft widersprochen. Sie will das Urteil überprüfen lassen."
https://www.spiegel.de/panorama/just...7-273003e9bed6
Naja,
es wird so ausgehen wie immer,... Einstellung des Verfahrens, alles anderere wäre sehr überraschend.
Der Schütze und die anderen Beteiligten sind ja eh schon freigesprochen worden.
Grob fahrlässige Handlungen mit Todesfolge (auch oder gerade) im Zusammenhang mit der Polizei, ohne rechtliche Konsequenzen, sind ja auch in Deutschland nicht unbekannt,leider.
https://www.ardmediathek.de/video/ar...FmMmNkOTdhZDM0
Sorry,
da muss ich mich wohl falsch ausgedrückt haben, kann als Laie passieren.
Ich sehe keine Verurteilung, nicht einmal eine Bewährungsstrafe, am Ende dieses Verfahrens.
Besser? Nee!!!
Just call it common sense (or experience)....what ever!
Er kann ganze Alben von slime mitgrölen und hat die besten Parolen sogar als Aufnäher auf der Jacke. Für meine Begriffe reicht das als Expertise.
Sorry, nur mal kurz nachgefrugt, wo siehst du bei der Meinungsäusserung von @hennoxxx denn eine conspiracy theory, oder Ansätze dafür..?
Verschwörungstheorien, also so wie ich sie kenne, sind dann doch etwas ganz anderes, z.B die "Protokolle der Weisen von Zion" etc.
Man kann doch nicht jeder anderen Meinung durch das Totschlagargument der angeblichen Verschwörungstheorie begegnen.
Was soll denn daran eine Meinung sein, wenn jemand meint, den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagen zu können - und zwar dergestalt, dass das Urteil sicher falsch ist -, ohne zu wissen, wie es abgelaufen ist oder sonst irgendwelche validen Argumente (außer einem selbst diagnostizierten "common sense" - was immer das sein soll)?
Weiss ich nicht, musst du henoxxx fragen...
Ich wollte nur sagen, das der mMn inflationäre Gebrauch des Vorwurfs der Verschwörungstheorie für eine Diskussion, oder eigentlich nie dienlich/zielführend ist..
Ist halt die Frage, wie man Zweifel an einer Sache zum Ausdruck bringen kann bzw. ob man es darf. Ist das generell nicht erlaubt, oder wie? Es gibt Ausdrücke, wie z.B. dass etwas "ein Geschmäckle" habe, womit ja genau das gemeint ist - man kann zwar nichts "gerichtsfest" beweisen, meldet aber Zweifel an bzw. weist auf Merkwürdigkeiten hin.
Zweifel sollte immer erlaubt und auch gegeben sein, solange es was zu bezweifeln gibt und nicht einfach nur, um Zweifel per se anzumelden, weil es so ist.
Wir werden sehen, ...
Nebenbei @Pflöte, wie schon erwähnt, SLIME waren nie so ganz meins, da gabs ganz andere, nicht so Deutschpunk Sachen.
und ja @Schnüffell ich zweifele die Geschichte an (nicht nur die!)
@kata, was conspiracy theories angeht, bin ich doch eher resilient.
Was ich gern hätte, wäre eine saubere, offene Überprüfung solcher Vorfälle durch ein neutrales, unabhängiges "Gremium".
Das wünschen sich schon seit langem viele unterschiedliche Menschen, bisher ohne Erfolg.
Tja,....
Was ist denn unabhängiger als ein Gericht?
Vielleicht fremde. Hier machst Du aber selber eine auf oder wohin sonst soll dieses Geraune führen, es sei ja klar gewesen, dass falsch entschieden worden wäre? Wobei die Frage damit begönne, warum das denn nun falsch gewesen sein soll. Was wiederum impliziert, dass Du mehr weißt oder es besser beurteilen kannst als der Richter, der eine Menge Detailinformationen zur Verfügung hatte. Oder aber, Du unterstellst ihm, dass er das Urteil wider besseren Wissens falsch gefällt hätte.
Tut mir leid, aber das geht alles in Richtung Verschwörungstheorie. Insbesondere, weil dein Urteil mit keinerlei Fakten begründet wird und Du zudem unterstellst, dass Entscheidungen nicht auf Basis von Fakten, sondern von fragwürdigen Motiven (oder was gibt es sonst noch?) getroffen wurden.
das mit dem misstrauen gegenüber gerichten: ja, heute und hierzulande hat justiz unabhängig ZU SEIN. aber urteile fällen immer noch richter (menschen) und die haben einen background. man betrachte nur mal die rechtsprechung einiger richter, die aus der nazi-justiz übernommen worden waren in den 1950er und 60er jahren. das war auch bundesrepublikanische, grundgesetzgebundene justiz von richtern, die eben "menschen mit background" waren.
skepsis kann nie schaden... alle institutionen werden von menschen vertreten, und die sind nun mal nicht immer "gut", "objektiv" oder "fair", auch wenn sie es per institutionsdefinition SEIN SOLLTEN.
Das ist richtig. Man sollte sie aber auch nicht zum regelnden Prinzip erheben. Skepsis sollte dazu führen, kritisch, anhand von Argumenten und Fakren, Dinge zu hinterfragen. Das Mutmaßen, Dinge seien falsch, ohne empirische Evidenz, als Prinzip, ist dann doch einfach nur Verschwörungsgeschwurbel.
Deswegen frug ich ja. Gibt es irgendein Indiz, welches vermuten ließe, der Richter sei befangen gewesen oder ist es eben doch nur "Geraune"?Zitat:
alle institutionen werden von menschen vertreten, und die sind nun mal nicht immer "gut", "objektiv" oder "fair", auch wenn sie es per institutionsdefinition SEIN SOLLTEN.
Na das Gemeinte, also der Inhalt des Meinens ist die Meinung wenn einer meint. :)
Da ist doch dieser englische Begriff IMO passender, als das deutsche "gesunder Menschenverstand".
Während "gesunder Menschenverstand" eine Pathologisierung abweichender Meinungen impliziert, drückt "common sense" klarer aus, dass es sich hier um eine Meinung handelt, die das durchschnittlich erfahrene und verstandbegabte Mitglied der Gemeinschaft, der sich der Sprecher zugehörig fühlt, aufgrund eben dieser Erfahrungen und des entsprechenden Durchschnittsverstands teilen sollte.
Was das dann ist, hängt von der Gemeinschaft oder Blase ab, in der sich der Sprecher bewegt.
Ich war z.B. schon lange vor dem Fall, der hier diskutiert wird, der Meinung, dass, wenn man Angesichts eines Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation, der ein Messer in der Hand hat, die Polizei ruft, das für den Betroffenen eine ähnliche Prognose der Überlebenswahrscheinlichkeit zulässt, wie wenn in der Fernsehserie Star Trek eine unbekannte Nebenfigur mit rotem Shirt auf eine Außenmission mitgeht.
Allerdings beruht diese Meinung auf meiner "Erfahrung" mit solchen Fällen, die hauptsächlich auf der Erinnerung an Medienberichten basiert...
In die Medien und persönliche Erinnerung schaffen es ja eher Fälle mit "dramatischem" Ausgang und weniger die Fälle in denen der Betroffene das Messer fallen lässt und überlebt....
Laut dem Einsatzleiter im vorliegenden Fall soll die angewandte Strategie ja in ähnlichen Fällen regelmäßig geklappt haben.
Naja, ich denke, dass man es als "common sense" bezeichnen könnte, dass man, wenn man - warum auch immer - ein Messer in der Hand hält und ein Polizist fordert einem auf, das fallen zu lassen, dieser Aufforderung - so man Wert auf seine körperliche Unversehrtheit legt - in den meisten Fällen doch besser unverzüglich nachkommt.
Wenn das Urteil im hier Diskutierten Fall vom BGH bestätigt wird, sollte man sich vielleicht auch zukünftig überlegen, ob man sich überhaupt mit einem Messer in der Öffentlichkeit zeigt und wenn, dann sollte man es spätestens wenn es in den Augen brennt, weglegen und/oder sich vor einer Ortsveränderung versichern, dass in der Richtung, in der man sich zu bewegen gedenkt, niemand steht.
Wenn man Verschwörungsgeschwurbel unter Meinungsäußerung subsummiert, kann meine Meinung darin bestehen, dass es sich bei einer solchen Meinungsäußerung um Verschwörungsgeschwurbbel handelt. ;)
Wie auch immer man common sense übersetzen möchte, bin ich da derselben Meinung. Diese steht jedoch diametral der Beurteilung des Urteils durch Geschwister hennoxx entgegen, welche ich nicht grundsätzlich, sondern aufgrund des Fehlens jeglicher Argumente als Verschwörungsgeschwurbel bezeichne.Zitat:
ich denke, dass man es als "common sense" bezeichnen könnte, dass man, wenn man - warum auch immer - ein Messer in der Hand hält und ein Polizist fordert einem auf, das fallen zu lassen, dieser Aufforderung - so man Wert auf seine körperliche Unversehrtheit legt - in den meisten Fällen doch besser unverzüglich nachkommt.
Wenn das Urteil im hier Diskutierten Fall vom BGH bestätigt wird, sollte man sich vielleicht auch zukünftig überlegen, ob man sich überhaupt mit einem Messer in der Öffentlichkeit zeigt und wenn, dann sollte man es spätestens wenn es in den Augen brennt, weglegen und/oder sich vor einer Ortsveränderung versichern, dass in der Richtung, in der man sich zu bewegen gedenkt, niemand steht.
So ist es doch. Es wurde hier geschrieben "es wird so ausgehen wie immer" und daraufhin darauf geschlossen, dass das Verfahren eingestellt werde. Da in Deutschland schon Polizisten wegen Gewalt und Fehlverhalten in Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch veurteilt wurden, schwurbelt man sich was zusammen.