Alex' Beiträge sind mir zu lang, aber Sensei-T scheint das durchaus klar zu sein. Dir aber bisher nicht, zumindest hast du bislang darauf bestanden, dass Kontrollen und Festnahmen nur dann zulässig sind, wenn Beweise vorliegen - ein qualifizierter Verdacht genügt aber zumindest in Teilen. Das widerlegt auch das Urteil nicht, das du fälschlich dazu aufführst.

