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Thema: Hamburger Überfall

  1. #331
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    Zitat Zitat von Hosenscheißer Beitrag anzeigen


    Korrekte Einstellung, aber sein Klientel bzw. seine Landsleute sehen das eher
    als Ehrentat an und werden Ihn hofieren.
    Um so wichtiger, dass sich alle anderen deutlich von ihm distanzieren und jedwede Kooperation mit ihm verweigern.

  2. #332
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Die strafrechtliche Verhandlung ist durch, zivilrechtlich wird da einiges auf den Täter zukommen, neben Kosten für das Gerichtsverfahren, Anwälte, Schmerzensgeld, Forderungen der Krankenkasse. Alles Dinge, die 30 Jahre lang kassiert werden können. Da müsste er also die nächsten 30 Jahre kein pfändbares Einkommen haben.
    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Das kommt doch voellig darauf an, was er besitzt. OK, die Sportschule ist nach allem Anschei in gemietete Raeumlichkeiten und daher nicht viel Wert pfaendungstechnisch aber der hat ja seine Nase in so vielen anderen Unternehmen gehabt und hat vielleicht immer noch.

    Theoretisch koennte es durchaus sowohl schadenersatzansprueche sowohl als such Resressansprueche vom Zahlungstraeger der Behandlung geltend gemacht werden.
    Ah OK !

    Aber in Anbetracht der Tatsache, daß es alten Sozialhilfeadel gibt ... Spätestens drinnen lernt er wie man auch so durchs Leben kommen kann. FÜr manch einen ist das wie ein Studium .

  3. #333
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Verjährung, gibt es nicht nur im Strafrecht.
    das wusste ich, nur meinte ich, dass sich Verjährung bei finanziellen Ansprüchen auf die Frist bezieht, bis jemand einen Anspruch erstmalig einfordert bzw. der festgestellt wird und nicht darauf, wie lange eine eingeforderten bzw. festgestellt Anspruch auch erfüllt werden muss.
    Mir war klar, dass wenn ein Handwerker z.B. heute eine Leistung bringt und dann nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Rechnung stellt, dann verfällt sein Anspruch.
    Ich wusste nicht, dass, wenn ein Handwerker heute eine Leistung bringt, mir innerhalb nächster Woche eine Rechnung stellt (seinen Anspruch anmeldet), dann eventuell noch ein Mahnverfahren durchführt und einen vollstreckbaren Titel erwirkt, ich mich der Zahlung durch Armut oder Verschwinden entziehen kann und dann verfällt irgendwann der Anspruch (bzw. meine Zahlungsverpflichtung).
    Oder: ein 18-Jähriger schlägt einen Gleichaltrigen zum Pflegefall und mit 48 ist die Sache für den Täter auch finanziell erledigt, während das Opfer bis zu Lebensende die Folgen tragen muss.

    Ich hab nachgeschaut: im Strafrecht unterscheidet man zwischen Strafverfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung.
    Wenn einer eine Tat (außer Mord), die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht wird, begeht und man merkt es erst nach 30 Jahren, dann wird die Tat nicht mehr verfolgt.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html)

    Wird derjenige allerdings rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt dann kann die Strafe, falls der nach dem Urteil stiften gegangen ist, auch nach 31 und mehr Jahren noch vollstreckt werden.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html)


    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Die Verjährungsbestimmungen wurden mit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum 1.1.2002 neu geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nunmehr 3 Jahre gem. § 195 BGB. Sie gilt für alle Ansprüche, soweit die weiteren Verjährungsbestimmungen keine Abweichungen vorsehen. Von dieser Verjährungsfrist sind also die Mehrzahl der Ansprüche im alltäglichen Rechtsverkehr betroffen, insbesondere die Ansprüche aus Verträgen aber auch Schadenersatzansprüche. Rechtlich festgestellte bzw. vollstreckbare (sog. titulierte) Ansprüche verjähren gem. § 197 BGB in 30 Jahren.
    Heißt das, innerhalb von 3 Jahren muss ich den Anspruch notfalls rechtlich feststellen lassen und dann kann ich bis zum Ablauf der 30 Jahre auf mein Geld hoffen?

  4. #334
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    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Heißt das, innerhalb von 3 Jahren muss ich den Anspruch notfalls rechtlich feststellen lassen und dann kann ich bis zum Ablauf der 30 Jahre auf mein Geld hoffen?

    So ist es.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  5. #335
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    So ist es.
    wieder was gelernt

  6. #336
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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen

    Ich hab nachgeschaut: im Strafrecht unterscheidet man zwischen Strafverfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung.
    Wenn einer eine Tat (außer Mord), die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht wird, begeht und man merkt es erst nach 30 Jahren, dann wird die Tat nicht mehr verfolgt.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html)

    Wird derjenige allerdings rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt dann kann die Strafe, falls der nach dem Urteil stiften gegangen ist, auch nach 31 und mehr Jahren noch vollstreckt werden.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html)
    Genau. Mord und Völkermord verjähren nicht.

    Aber wie gesagt, das ist Strafrecht, hier geht es um Zivilrecht.

    Heißt das, innerhalb von 3 Jahren muss ich den Anspruch notfalls rechtlich feststellen lassen und dann kann ich bis zum Ablauf der 30 Jahre auf mein Geld hoffen?
    Ja. Die Feststellung (Titulierung) muss bis zum 31.12. des dritten Jahres erfolgen. Eine Mahnung o.ä. reicht dafür nicht.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  7. #337
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Genau. Mord und Völkermord verjähren nicht.
    Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus Völkermord im Völkerrecht aus?
    Das war doch z.B. das Problem mit der Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama vor über 100 Jahren?

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Aber wie gesagt, das ist Strafrecht, hier geht es um Zivilrecht.
    ja, es ging mir um die Analogie zwischen Strafverfolgungsverjährung vs. Strafvollstreckungsverjährung im Strafrecht und Anspruchsfeststellungsverjährung vs. Anspruchsdurchsetzungsverjährung im Zivilrecht.
    Wie erwähnt, wusste ich nicht, dass ein festgestellter finanzieller Anspruch nach 30 Jahren nicht mehr durchgesetzt werden kann....

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Ja. Die Feststellung (Titulierung) muss bis zum 31.12. des dritten Jahres erfolgen. Eine Mahnung o.ä. reicht dafür nicht.
    Danke für die Erweiterung meines diesbezüglichen Horizonts

  8. #338
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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus Völkermord im Völkerrecht aus?


    Da erst viel später (1948) "Völkermord" überhaupt ein Straftatbestand im Völkerrecht geworden ist, war das was da 1904-08 gelaufen ist hiervon nicht erfasst.

    Eine rückwirkende Anwendung von Strafbarkeitsvorschriften und damit ggf. verbundenen Schadenersatzansprüche ist nicht möglich.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  9. #339
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Eine rückwirkende Anwendung von Strafbarkeitsvorschriften und damit ggf. verbundenen Schadenersatzansprüche ist nicht möglich.
    Im Völkerrecht nicht unbedingt:

    Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, da dieser Rechtsgrundsatz dem Schutz und der Rechtssicherheit des einzelnen Bürgers diene und gerade nicht die Bestrafung staatlicher Machthaber wegen von ihnen begangener Völkerrechtsverbrechen verhindere

    https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B...-Argumentation

    aber ich glaube, wir kommen in einen Bereich, der OT und hier eher unerwünscht ist...

  10. #340
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    Zitat Zitat von StaySafe Beitrag anzeigen
    Solche Leute bekommst du nicht resozialisiert.
    Sagt wer?

    Die Erfahrung und genau erfasste Zahlen widersprechen dir.

    Resozialisierungsbestreben sind VIEL erfolgreicher darin, künftige Verbrechen zu verhindern, als es ist, die Verbrecher "hart" zu bestrafen.

    Ist nunmal so.

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    In einem anderen Kontext als unserer derzeitigen Gesellschaft (bzw. dem Teil, den die meisten hier davon mitkriegen) wären solche Taten IMO normal.
    Hier sind sie es aber nicht, und darin liegt der Hund begraben.

    Die Situation ist nun einmal so, wie sie ist, und die lässt sich auch nicht relativieren und wegdiskutieren.

    Zitat Zitat von Flibb Beitrag anzeigen
    Legt man im Jura Studium jeglichen gesunden Menschenverstand ab?
    Scheint Voraussetzung zu sein.

    Logisch eigentlich... man muss sich am exakten Wortlaut und den Definitionen orientieren.

  11. #341
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Hier sind sie es aber nicht, und darin liegt der Hund begraben.
    Der Aufenthaltsort entscheidet, ob jemand eine "Persönlichkeitsstörung" mit entsprechendem Therapiebedürfnis hat oder nicht?

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Die Situation ist nun einmal so, wie sie ist, und die lässt sich auch nicht relativieren und wegdiskutieren.
    Es ging nicht um die Leugnung von Tatsachen, sondern um Zweifel an der hier gestellten Diagnose.

  12. #342
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    Zitat Zitat von christianauskiel Beitrag anzeigen
    ...Allein die Nummer mit der Machete....! War ja vielleicht hinsichtlich des Strafmaßes wohl überlegt, aber
    was geht in so einem Kopf vor ???? Alles durchtrainierte Kerle und Möchtegernkäfigkämpfer, aber brauchen Macheten um den Streit um eine Trainerin zu regeln ? Hallo ?...
    Ich les nix über die Sache selber, sondern nur hier.

    Darum zur Gruppe und Machete nur diese Theorie :

    Er hat die Sache eben nicht mit seiner "MMA-Persönlichkeit" abgezogen.
    "We are voices in our head." - Deadpool

  13. #343
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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    In einem anderen Kontext als unserer derzeitigen Gesellschaft (bzw. dem Teil, den die meisten hier davon mitkriegen) wären solche Taten IMO normal.
    Nicht besonders schlau gemacht, aber Dummheit ist ja noch keine psychische Störung....
    In unsere Gesellschaft bewegt er sich ja zumindest in einem Kontext, in dem Gewalt weitreichender sanktioniert ist, als andernorts.

    Ob uns das als Mitsportlern nun schmeckt oder nicht.
    "We are voices in our head." - Deadpool

  14. #344
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    Ich dachte bisher ohnehin, Psychologie als forschende Wissenschaft (die sicher auch ihre Tücken hat), die aufdeckt, wie der menschliche Geist funktioniert und Psychotherapie, die versucht, den menschlichen Geist zu verändern, wären eher separate Felder und die Therapeuten nicht unbedingt Anwender von Forschung.

    Oder wie evidenzbasiert sind psychotherapeutische Methoden heutzutage?
    Um das nachzureichen, pauken wir ja u.a. Statistik und Studienplanung.
    Damit will die Psychologie aus der Ecke der weichen Wissenschaft raus.

    Aber es ist nur evaluiert, welche Therapien besser wirken. Nicht direkt, warum und bei wem.

    Zum Glück gibt's dafür ja NLP... .
    "We are voices in our head." - Deadpool

  15. #345
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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Im Völkerrecht nicht unbedingt:



    Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, da dieser Rechtsgrundsatz dem Schutz und der Rechtssicherheit des einzelnen Bürgers diene und gerade nicht die Bestrafung staatlicher Machthaber wegen von ihnen begangener Völkerrechtsverbrechen verhindere



    https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B...-Argumentation



    aber ich glaube, wir kommen in einen Bereich, der OT und hier eher unerwünscht ist...


    Das Beispiel passt nicht weil in dem Fall die angeklagten Verbrechen schon strafbar waren bzw. gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen haben, nur war da kein konkretes Strafmaß festgelegt.

    Anders sieht es aus, wenn man einen komplett neuen Straftatbestand schafft, der kann nicht rückwirkend gelten. Damit aber genug OT.
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