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Thema: KSK und Wing Tsun- noch aktuell?

  1. #196
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Das Diskutieren über Polizeitaktiken die einem aus dem Dienst bekannt sind die als Verschlusssache gekennzeichnet sind, ist schlicht eine Straftat.
    Da wüsste ich gern den Straftatbestand und den Paragraphen aus dem StGB. Welche Straftat soll den das sein?
    Frank Burczynski

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  2. #197
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Dass alle Beamten in Deutschland wissen, was das KSK nun genau trainiert, es aber ansonsten geheim ist?
    Da ja schon Bundespolizisten Hausbesuche bekommen, sehe ich das eher kritisch.
    ...
    Ich weiß zwar nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll, aber auch die Aussage, dass alle Beamten wissen, was das KSK trainiert, ist nie gefallen. Schön, wenn du dir da selbst was zusammen reimst. Aber viel Spaß weiterhin dabei.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #198
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Da wüsste ich gern den Straftatbestand und den Paragraphen aus dem StGB. Welche Straftat soll den das sein?
    Spontan würde ich auf § 353b tippen.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  4. #199
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    https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html

    Handwerker war schneller

    Aber das überzeugt ja eh keinen ... es " muß " ja alles haarklein im Netz breitgetreten werden. Sowas aber auch ... " Dienstgeheimnisse " tz tz tz .

    So, vorraussichtliche letzter Beitrag hier:

    Man muß auch mal den Allerwertesten hochbekommen und mit Leuten reden die dabei waren. Nicht alles geht per Google. Und wenn man sich im entsprechenden Umfeld bewegt, kann man auch Kontakte knüpfen und bekommt auch mal eine Info zugesteckt. Ist eigentlich ganz einfach.

    Ich wünsche noch viel Spaß beim vermehren der gewonnenen Erkenntnisse !
    Geändert von Willi von der Heide (08-02-2018 um 11:49 Uhr)

  5. #200
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    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__94.html

    Der Paragraph dürfte alle betreffen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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  6. #201
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    Ok, ne Straftat wird es vermutlich erst ab Geheimhaltungsstufe "VS-Vertraulich". Vorher ist es aber auf jeden Fall eine Verletzung der Dienstpflicht und würde ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen wenn das einer verfolgt:

    § 13 Allgemeine Dienstpflichten zum Schutze von VS

    (1) Erörterungen über VS in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit, insbesondere in Verkehrsmitteln, Gaststätten und Kantinen, sind zu unterlassen.

    (2) Niemand darf sich dadurch zur Preisgabe von VS an andere Personen verleiten lassen, dass diese sich über den Vorgang unterrichtet zeigen
    Ob der Paragraph 353 im Einzelfall auch schon für Stufe 4 "nfD" greift, möchte ich nicht beurteilen: https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
    Geändert von Klaus (08-02-2018 um 12:01 Uhr)
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  7. #202
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Spontan würde ich auf § 353b tippen.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
    A gilt das für
    " 1. Amtsträger,
    2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
    3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

    B müssten dadurch
    "wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

    C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
    Frank Burczynski

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  8. #203
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__94.html

    Der Paragraph dürfte alle betreffen.
    Dazu müsste das Diskutierte ein
    "Staatsgeheimnis" sein und die Diskussion wäre eine Mitteilung an eine "fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner"
    und das ganze müsste dazu dienen "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,"
    Frank Burczynski

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  9. #204
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ok, ne Straftat wird es vermutlich erst ab Geheimhaltungsstufe "VS-Vertraulich". Vorher ist es aber auf jeden Fall eine Verletzung der Dienstpflicht und würde ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen wenn das einer verfolgt:



    Ob der Paragraph 353 im Einzelfall auch schon für Stufe 4 "nfD" greift, möchte ich nicht beurteilen: https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
    Ja, so kann man das sehen, vorausgesetzt, der Diskussionsgegenstand fällt tatsächlich unter "VS-Vertraulich" und ein Diskussionsforum ist "in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit."
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  10. #205
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    A gilt das für
    " 1. Amtsträger,
    2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
    3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

    B müssten dadurch
    "wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

    C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
    Zu A:
    Amtsträger sind z.B. die Beamten.
    Zu B:
    Schutz der eingesetzten Beamte ist ein wichtiges öffentliche Interesse, was dadurch gefährdet sein kann.
    Zu C:
    Unbefugt öffenbare ich etwas, wenn mir durch eine Dienstvorschrift vorgegeben wird, dass ich Dinge die in irgendeiner Art VS und/oder NfD gekennzeichnet sind, in eine Diskussion einbringe.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #206
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Dazu müsste das Diskutierte ein
    "Staatsgeheimnis" sein
    (1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__93.html
    Jetzt müsste man sich nur darüber streiten ob die Gefährdung der operativen Sicherheit als schwerer Nachteil gilt. Als ehmaliger Soldat würde ich da ganz klar ja sagen. Wie die Juristen das sehen ist wieder eine andere Sache.


    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    und das ganze müsste dazu dienen "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,"
    Benachteiligt wird die Brd immer wenn militärische oder behördliche Taktiken und Vorgehensweisen an die Öffentlichkeit gelangen.

    Mich würde mal die rechtliche Definition von fremder Macht interessieren. Denn wenn nur andere Staaten gemeint sind, dann könnte das da ja auch einfach stehen. Wenn da noch terroristische Organisationen oder gar organisierte Kriminalität zu zählt könnte der Paragraph noch weiträumiger eingesetzt werden.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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  12. #207
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    A gilt das für
    " 1. Amtsträger,
    2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
    3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

    B müssten dadurch
    "wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

    C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
    Punkt A ist doch in dem Moment erfüllt, in dem ein Polizist / Soldat / Behördenmitarbeiter ein Dienstgeheimnis hier ins Forum schreibt. Unsere anschließende Diskussion darüber, dass wir das alle besser wissen / können, die KSK-Lappen wegklatschen würden etc., die wäre wohl tatsächlich nicht strafbar.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  13. #208
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Punkt A ist doch in dem Moment erfüllt, in dem ein Polizist / Soldat / Behördenmitarbeiter ein Dienstgeheimnis hier ins Forum schreibt. Unsere anschließende Diskussion darüber, dass wir das alle besser wissen / können, die KSK-Lappen wegklatschen würden etc., die wäre wohl tatsächlich nicht strafbar.
    wenigstens nicht nach StGB
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  14. #209
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  15. #210
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Das ist ein Argument.


    Im Zusammenhang mit der gescheiterten Zugriffsoperation in Kunduz im Jahr 2008 wurde erneut die international geführte Diskussion der Frage angefacht, ob Terror*verdächtige gezielt getötet werden dürften.
    Die deutsche Position ist hierzu eindeutig. Sie lässt ausdrücklich eine Anwendung tödlicher Gewalt nur bei einem tatsächlichen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zu. Die Bundes*regierung lehnt aus prinzipiellen Gründen der Verhältnis*mäßigkeit eine „gezielte Tötung Verdächtiger im Sinne einer Liquidierung“[74] ab und verweist auf die mit der NATO festgelegten Einsatzregeln (ROE: Rules of engagement). Darüber hinausgehende Einschränkungen (sog. Caveats) mit Auswirkungen auf den Operationsplan von ISAF existieren seitens Deutschlands nicht.[75]
    Der Vorfall warf erneut die Frage der Kompatibilität des KSK mit anderen Spezialeinheiten der Alliierten auf, die „damit weniger Probleme“ hätten. So würden etwa durch britische und amerikanische Kräfte die „Zielpersonen […] identifiziert, aufgespürt und häufig mit lasergesteuerten Waffensystemen ausgeschaltet“.[76] Der Spiegel führt weiter dazu aus:
    „Die Bundesregierung betrachtet die Vorgehensweise der Verbündeten als ‚nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht‘. Da wundert es kaum, dass es bei der Afghanistan-Mission der Nato knirscht und kracht. Die Kritiker halten den Deutschen vor, das Gegenteil von dem zu erreichen, was sie angeblich anstreben: ‚Die Krauts lassen die gefährlichsten Leute laufen und erhöhen damit die Bedrohung für die Afghanen und alle ausländischen Kräfte hier‘, sagte ein britischer Offizier im Kabuler ISAF-Hauptquartier an der Great Massoud Road verständnislos.“[76]


    Was man macht, wenn man von Zivilisten enttarnt wird, ist ja auch so ein unangenehmes Thema bei Einsätzen hinter feindlichen Linien.

    KSK-Soldaten waren auch an der umstrittenen Operation Anaconda im März 2002 aktiv beteiligt.[36] Während dieser Unternehmung im OEF-Rahmen ist es wohl auch zu einer zufälligen Enttarnung eines geheimen Beobachtungspostens des KSK durch einen Zivilisten (Ziegenhirten) gekommen. Dies führte dann zur Aufgabe dieser Beobachtungspositionen und zum Rückzug. Das deutsche Vorgehen sei von den US-Amerikanern heftig kritisiert worden, die solche Bedrohungen angeblich durch Erschießen („Neutralisierung“) solcher Zivilisten zu lösen pflegten, um ihren Einsatz nicht abbrechen zu müssen
    Das fand ich zumindest sehr interessant!

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