Zitat Zitat von Smoo Beitrag anzeigen
Stimmt schon (ich meine alles).

Die Stalker-Gesetze wurden verschärft. Die jüngsten Rechtsprechungen sind ein Fortschritt. Ob und inwieweit das schon Früchte trägt, also, dass potentielle Stalker von ihren Attacken absehen, das weiß ich nicht.

Denke auch, dass es noch abzuwarten bleibt.

FG
Sicherungsverwahrung ist ausdrücklich zulässig bei krankhaften Stalkern. Wenn die angewandt wird, wirkt sie logischerweise. Ist ne harte Nummer. Aber so Leute ruinieren das Leben einer anderen Person, sobald sie wieder Gelegenheit dazu haben. Schwierige Geschichte.