Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Würden festende Messer mit 6cm Klingenlänge für die meisten oben genannten Punkte ausreichen:
Ja, aber:
- Weg freimachen ist schon mit 12cm Klinge kein Spaß mehr
- Die Beschränkung auf 6cm wird auch wieder nichts bringen und ist nur ein weiterer Schritt hin zum totalen Führungsverbot
- Bei der Beschränkung auf 12cm musste ich mir schon ein neues Outdoormesser mit kurzer Klinge kaufen (dieses habe ich auch nur bei den oben genannten Anlässen dabei, nicht bei Städtereisen, Veranstaltungen oder im sonstigen Alltag). Jetzt soll ich dieses auch noch einmotten und ein kürzeres kaufen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich es dann vermutlich auch nur ein paar Jahre benutzen kann. Klar, gerne. Ich habs ja.
§42a, Waffengesetz:

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Also hast du vielleicht in vorauseilendem Gehorsam gehandelt?