Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
Wenn sich die "Gesetzesmacher" mal in einschlägigen Kreisen informieren würden, wäre das auch nicht verkehrt, dann wüssten sie dass es Länder gibt in denen die meisten Morde mit einfachen Klappmessern verübt werden, oder dass es für einen geübten durchaus reicht wenn er sich im nächsten Supermarkt ein billiges Plastik-Küchenmesser kauft, um damit jemanden kaltzumachen und das Ding dann in der nächsten Mülltonne zu entsorgen.
Dann wüsste er auch dass Wanderer, Jäger, Köche Angler oder Segler normalerweise keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, und somit auch nicht kollektiv unter Verdacht gestellt werden müssen.
Also ich habe die Gesetzesbegründung überflogen und wenn ich es richtig verstehe, soll demnach das Führen von feststehenden (und feststellbaren) Messern >6cm Klingenlänge verboten werden - außer es liegen sozial anerkannte Gründe vor. Darunter fallen für mich Wanderer, Jäger, Köche, sofern sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Ein Koch in der Schulkantine wird nicht auf ein 6cm-Messer umsteigen müssen. Ein Jäger muss aber auch nicht unbedingt mit einem Skinner auf den Weihnachtsmarkt gehen. Ob ein Wanderer mit Rucksack und seinem Campingmesser auf ein Dorffest geht, ist für mich ein Grenzfall - gehe ich nur durch ein Dorf durch und will mir auf dem Fest eine Bratwurst essen, wäre es schwierig das Messer vorher irgendwo sicher zu verstauen. Wäre aber "noch" eine Owi.

Die Springer sollen laut Entwurf verboten werden, was in meinen Augen inkonsequent ist, weil z.B. ein Flipper schneller offen ist, als ein Springmesser. Und ich habe noch nicht gecheckt, ob die Slipjoints auch unter die 6cm-Regel fallen sollen, oder nicht.

Ich denke auch nicht, dass es darum geht, was ein "geübter" könnte, sondern darum die Gelegenheiten für die "Gelegenheitsstecher" (Gelegenheiten machen Diebe) zu minimieren.

Ich bin auch dafür, dass der Gesetzgeber sich ordentlich informiert, bevor er was lostritt.

P.S.: In welchen Ländern werden die meisten Morde mit Klappmessern verübt?