Also ich habe die Gesetzesbegründung überflogen und wenn ich es richtig verstehe, soll demnach das Führen von feststehenden (und feststellbaren) Messern >6cm Klingenlänge verboten werden - außer es liegen sozial anerkannte Gründe vor. Darunter fallen für mich Wanderer, Jäger, Köche, sofern sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Ein Koch in der Schulkantine wird nicht auf ein 6cm-Messer umsteigen müssen. Ein Jäger muss aber auch nicht unbedingt mit einem Skinner auf den Weihnachtsmarkt gehen. Ob ein Wanderer mit Rucksack und seinem Campingmesser auf ein Dorffest geht, ist für mich ein Grenzfall - gehe ich nur durch ein Dorf durch und will mir auf dem Fest eine Bratwurst essen, wäre es schwierig das Messer vorher irgendwo sicher zu verstauen. Wäre aber "noch" eine Owi.
Die Springer sollen laut Entwurf verboten werden, was in meinen Augen inkonsequent ist, weil z.B. ein Flipper schneller offen ist, als ein Springmesser. Und ich habe noch nicht gecheckt, ob die Slipjoints auch unter die 6cm-Regel fallen sollen, oder nicht.
Ich denke auch nicht, dass es darum geht, was ein "geübter" könnte, sondern darum die Gelegenheiten für die "Gelegenheitsstecher" (Gelegenheiten machen Diebe) zu minimieren.
Ich bin auch dafür, dass der Gesetzgeber sich ordentlich informiert, bevor er was lostritt.
P.S.: In welchen Ländern werden die meisten Morde mit Klappmessern verübt?






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