Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß ist es auch den Polizeien unter gewissen Umständen erlaubt eine Flucht per Schußwaffe zu verhindern. Dabei gelten dann aber auch die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und wahl der mildesten Mittel. Und wenn ich jemandem die Waffe ans Ohr halten kann, dann ist der Schusswaffengebrauch nicht das mildeste Mittel.
Genaueres findest du bestimmt im jeweiligen Polizeigesetz bzw UZwG.
Wenn jemand flieht und eines Verbrechens beschukdigt wird, darf die Flucht auch mittels der Schusswaffe bendet werden.