Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
Sehe ich nicht so. Statt dem Gürtel kann ich auch mit einem Schraubendreher, Eispickel etc. argumentieren, Hauptsache als Waffe nutzbar. Am Berliner Alexandeplatz wurden Teppichmesser mit Klebeband an die Hand befestigt.....hat jeder Handwerker bei sich. Stichwaffen sind kein Labello und das muss Reul nicht klarstellen.
Zudem ist ein Gürtel hierzulande doch eine verschwindend kleine Angriffswaffe, solche Waffen und eine neue Metaebene bringen nur vom Kern der Diskussion ab.

Die Frage ist doch mit welchen Massnahmen wird man dem "Messern" im öffentlichen Raum entgegen wirken.
Ja Stichwaffen sind kein Labello. Und nicht jedes Messer ist eine Stichwaffe, daher gibt es ja den 42a und daher ist die Aussage von Reul kritikwürdig.

Hieb- und Stichwaffen sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der Einsatz als Waffe ist, wie es z.B. bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist. Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe. So ist z.B. ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.

https://www.nordzeiger.de/waffenrecht