Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Eine Auswahl nach dem Merkmal "männlich" ist kritisch zu sehen, denn das Geschlecht ist in Art 3 Abs. 3 des Grundgesetzes genannt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Kann mir nicht vorstellen, dass das Grundgesetz ein Verhalten der Polizei erreichen bzw. "erzwingen" möchte, dass weitgehend an der Realität vorbei geht.
Dann dürfte es übrigens nicht mehr Beratungs- und Förderprojekte für Frauen und Mädchen geben als für Männer und Jungs.