Deiner Schilderung nach war das wohl Notwehr.
Ich würde mir aber keine so großen Sorgen machen, da bei Anzeige einer solchen Lapalie das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft sowieso meist eingestellt wird, gerade, wenn Du gegen den Typ auch Anzeige erstattest (wegen versuchter Körperverletzung, was meist als Nötigung aufgenommen wird).
Solltest Du ihn aber ernsthaft verletzt haben, könnte das zivilrechtliche Folgen mit sich ziehen, dadurch, dass er Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend macht. Wenn Du dann noch einen Trottel als Richter vor Dir hast, bekommst Du dann die dümmliche Frage: "Hätten Sie den Mann nicht besser hebeln können?"...
Grüße,
Paul




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