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Thema: Deutsche Grappling Liga

  1. #346
    Ben K. Gast

    Standard

    In diesem Fall (Team Yogaka Schweiz) geht es ja dann auch um drei Nicht-Schweizer . Und anmelden kann man ja mehr, starten dürfen eben nur drei.

  2. #347
    Registrierungsdatum
    07.07.2002
    Beiträge
    27.796

    Standard

    franco ist ja zum riesen mutiert (zumindest sieht es auf dem foto so aus!)

  3. #348
    *Red Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ben Baracus Beitrag anzeigen
    In diesem Fall (Team Yogaka Schweiz) geht es ja dann auch um drei Nicht-Schweizer . Und anmelden kann man ja mehr, starten dürfen eben nur drei.
    Langsam blicke ich durch, danke Ben. Theoretisch darf ich als ausländisches Team nur drei Nicht-Schweizer haben, starte in der deutschen Grappling Liga, meine Sportler (da nicht Deutsche) sind aber ausser Konkurrenz der "Talentschau" für die Deutsche Nationalliga, ich kann aber als Ösi oder CH Team trotzdem Deutscher Meister werden.

  4. #349
    dienull Gast

    Standard

    Zitat Zitat von *Red Beitrag anzeigen
    Langsam blicke ich durch, danke Ben. Theoretisch darf ich als ausländisches Team nur drei Nicht-Schweizer haben, starte in der deutschen Grappling Liga, meine Sportler (da nicht Deutsche) sind aber ausser Konkurrenz der "Talentschau" für die Deutsche Nationalliga, ich kann aber als Ösi oder CH Team trotzdem Deutscher Meister werden.
    Meister im deutschsprachigen Raum!

  5. #350
    *Red Gast

    Standard

    Zitat Zitat von dienull Beitrag anzeigen
    Meister im deutschsprachigen Raum!
    So war das gemeint. Alles klar. Thanks Ben für die Erläuterungen.

  6. #351
    dienull Gast

    Standard

    Zitat Zitat von *Red Beitrag anzeigen
    Dachte nur, dass bei der folgenden Liste mehr als drei Nicht-Deutsche dabei sind, aber kann mich ja auch täuschen. Deshalb dachte ich die Regel der drei Nicht-Deutschen sei geändert worden.

    -65kg
    Philipp Heinzer
    Fabio Biero
    Olivier Frei
    Jannick Erni
    Dashnim Azizi
    Thomas Japicchino

    -70kg
    Rafael Perlungher
    Kuratli Diego

    -75kg
    Peter Mettler
    Tommaso Ruggiero

    -80kg
    Dario Kuratli
    Christian Schenk
    Marco Savic

    -90kg
    Dustin Ball
    Laszlo Dvorak
    Ivan Lolic

    +90kg

    Vincent Wey
    Gino Cattelan
    Ivaylo Markov
    Du kannst mehrere melden, nur können am Kampftag nur mind. 3 starten und nur einer darf seinen Wohnsitz nicht im jeweiligen Land haben!

  7. #352
    Ben K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von dienull Beitrag anzeigen
    Du kannst mehrere melden, nur können am Kampftag nur mind. 3 starten und nur einer darf seinen Wohnsitz nicht im jeweiligen Land haben!
    Woher kommt den diese Regelung jetzt?

    Die Regel der DGL so wie sie veröffentlicht wurde beeinhaltet doch gar keine Klausel von wegen Wohnsitz!!

    4. Da die DGL auch als Sichtungswettbewerb für das Nationalteam Deutschland benutzt wird, hat das Präsidium beschlossen, die Anzahl von Sportlern, die keine Deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, auf maximal drei pro Mannschaft in der Saison zu begrenzen. Gemäß FILA Statuten muss ein Mitglied der Nationalmannschaft die Staatsbürgerschaft des Landes innehaben, für welches es im Nationalteam antritt. Es können also maximal drei Nicht-Deutsche für ein Team an jedem Wettkampftag am Start sein.
    Und wo wir schon dabei sind... Die Ausländerregelung der DGL ist rechtswidrig und würde einer Prüfung eines Gerichts niemals standhalten.

    Bosman-Urteil

    nach dem belgischen Fußballprofi J.-M. Bosman benanntes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem am 15.12.1995 die Ausländerregelung im europäischen Fußball für rechtswidrig erklärt wurden, weil sie dem Recht jedes Angestellten auf die freie Wahl seines Arbeitsplatzes widersprachen und diskriminierend sei. Auch die Anzahl der in einer Mannschaft eingesetzten EU-Ausländer darf nicht durch anderweitige Regelungen beschränkt werden.
    Sprich, die Anzahl von Brasilianern darf beschränkt werden. Die Anzahl von z.B. Dänen, Niederländern oder Polen aber nicht! Höchste europäische Gerichtssprechung...

  8. #353
    Registrierungsdatum
    07.07.2002
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    27.796

    Standard

    im bosmanurteil geht es um arbeitsrecht, was hier keine nwendung finden dürfte !!!
    Geändert von marq (12-03-2010 um 13:29 Uhr)

  9. #354
    MatzeH Gast

    Standard

    Bosman kannste vergessen, da es sich um Amateursport handelt.

  10. #355
    Ben K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    im bosmanurteil geht es um arbeitsrecht !!!
    Und ob du es glaubst oder nicht, daß trifft auf die Situation zu!!

    Auswirkungen

    Die Bosman-Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen im Bereich Fußball, sie betrifft auch die Ausländerregelung aller anderen Sportarten. Die Vereine der Deutschen Fußball Liga dürfen seit Saisonstart 2006/2007 beliebig viele Ausländer aus aller Welt einsetzen.
    Gegenargumente der Sportverbände

    Viele Sportverbände versuchten folgendermaßen zu argumentieren, das Bosman-Urteil beträfe sie gar nicht:

    * Sportvereine seien keine Wirtschaftsunternehmen.

    Die Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist.

    * Einheimische Spieler müssten vor zu vielen Ausländern geschützt werden.

    Dies lehnten die Luxemburger Richter ab, da es innerhalb eines Mitgliedstaates keinerlei Einschränkungen für den Spielereinsatz gebe.
    Gerade da einige der teilnehmenden Schulen den rechtlichen Status eines selbstständigen Unternehmen haben und keine Vereine sind!!

  11. #356
    krake Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ben Baracus Beitrag anzeigen
    Und wo wir schon dabei sind... Die Ausländerregelung der DGL ist rechtswidrig und würde einer Prüfung eines Gerichts niemals standhalten.
    .
    wohl kaum.

    Bin zwar kein Jurist aber das Bosmann Urteil dürfte hier keine Rolle spielen und nicht als Präzedenzfall gelten da es sich bei der Grappling Liga nicht um eine Profi Liga handelte und deren Teilnehmer keine Angestellten der Manschaften sind. Das Europäische Arbeitsrecht wird hier also wohl keine Rolle spielen.

    Nationalmannschaften sind nicht rechtswidrig.

    Wobei ich für viel wichtiger die Sache mit dem Wohnsitz halte zum Kampftag aus der Ferne eingeflogene Kämpfer wie in vergleichbaren Ligen könne wohl kaum Sinn der Sache sein.

    Die Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist
    Eben und in diesen Punkt sind die DGL Manschaften wohl kaum mit Fußballprofiteams vergleichbar
    Geändert von krake (12-03-2010 um 13:30 Uhr) Grund: nachtrag

  12. #357
    Ben K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MatzeH Beitrag anzeigen
    Bosman kannste vergessen, da es sich um Amateursport handelt.
    Nö Bullshit . Habe gerade mit einem Jura Prof. der Uni Bonn gesprochen und es gibt mehrere Punkte die dem wiedersprechen. Vor allem da die (theoretische) Bezahlung der Kämpfer durch einen der Gyms (welche rechtlich gesehen selbstständige Unternehmen sind) nicht verboten ist. Somit hast du ein Arbeitsverhältnis.

  13. #358
    Registrierungsdatum
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    27.796

    Standard

    Zitat Zitat von Ben Baracus Beitrag anzeigen
    Und ob du es glaubst oder nicht, daß trifft auf die Situation zu!!


    Gerade da einige der teilnehmenden Schulen den rechtlichen Status eines selbstständigen Unternehmen haben und keine Vereine sind!!
    da sich bei den sportler um keine profis mit arbeitsverträgen handelt, muss ich dir widersprechen.

  14. #359
    Ben K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von krake Beitrag anzeigen
    Eben und in diesen Punkt sind die DGL Manschaften wohl kaum mit Fußballprofiteams vergleichbar
    Das ist eben der Punkt. Durch den Status des selbstständigen Unternehmens ist ein Grappling Team durchaus als Profiteam zu sehen. Gerade wenn es ums rechtliche geht. Einige der Kämpfer verdienen sogar mit dem Sport und dem Gym für das sie starten ihr Geld wodurch es wieder eine direkte Verknüpfung zwischen Beruf und dem Grappling Team gibt!

  15. #360
    MatzeH Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ben Baracus Beitrag anzeigen
    Und ob du es glaubst oder nicht, daß trifft auf die Situation zu!!



    Gerade da einige der teilnehmenden Schulen den rechtlichen Status eines selbstständigen Unternehmen haben und keine Vereine sind!!
    Schön aus Wikipedia kopiert aber da steht auch

    "Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportler ihren Sport nicht als Beruf ausüben und das Arbeitsrecht für sie daher irrelevant ist."

    Also geht es hier um den Status der Sportler, nicht der Schulen die möglicherweise an Teams beteiligt sind.

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