In diesem Fall (Team Yogaka Schweiz) geht es ja dann auch um drei Nicht-Schweizer. Und anmelden kann man ja mehr, starten dürfen eben nur drei.
In diesem Fall (Team Yogaka Schweiz) geht es ja dann auch um drei Nicht-Schweizer. Und anmelden kann man ja mehr, starten dürfen eben nur drei.
franco ist ja zum riesen mutiert(zumindest sieht es auf dem foto so aus!)
Langsam blicke ich durch, danke Ben. Theoretisch darf ich als ausländisches Team nur drei Nicht-Schweizer haben, starte in der deutschen Grappling Liga, meine Sportler (da nicht Deutsche) sind aber ausser Konkurrenz der "Talentschau" für die Deutsche Nationalliga, ich kann aber als Ösi oder CH Team trotzdem Deutscher Meister werden.
Woher kommt den diese Regelung jetzt?
Die Regel der DGL so wie sie veröffentlicht wurde beeinhaltet doch gar keine Klausel von wegen Wohnsitz!!
Und wo wir schon dabei sind... Die Ausländerregelung der DGL ist rechtswidrig und würde einer Prüfung eines Gerichts niemals standhalten.4. Da die DGL auch als Sichtungswettbewerb für das Nationalteam Deutschland benutzt wird, hat das Präsidium beschlossen, die Anzahl von Sportlern, die keine Deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, auf maximal drei pro Mannschaft in der Saison zu begrenzen. Gemäß FILA Statuten muss ein Mitglied der Nationalmannschaft die Staatsbürgerschaft des Landes innehaben, für welches es im Nationalteam antritt. Es können also maximal drei Nicht-Deutsche für ein Team an jedem Wettkampftag am Start sein.
Sprich, die Anzahl von Brasilianern darf beschränkt werden. Die Anzahl von z.B. Dänen, Niederländern oder Polen aber nicht! Höchste europäische Gerichtssprechung...Bosman-Urteil
nach dem belgischen Fußballprofi J.-M. Bosman benanntes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem am 15.12.1995 die Ausländerregelung im europäischen Fußball für rechtswidrig erklärt wurden, weil sie dem Recht jedes Angestellten auf die freie Wahl seines Arbeitsplatzes widersprachen und diskriminierend sei. Auch die Anzahl der in einer Mannschaft eingesetzten EU-Ausländer darf nicht durch anderweitige Regelungen beschränkt werden.
im bosmanurteil geht es um arbeitsrecht, was hier keine nwendung finden dürfte !!!
Geändert von marq (12-03-2010 um 13:29 Uhr)
Bosman kannste vergessen, da es sich um Amateursport handelt.
Und ob du es glaubst oder nicht, daß trifft auf die Situation zu!!
Gerade da einige der teilnehmenden Schulen den rechtlichen Status eines selbstständigen Unternehmen haben und keine Vereine sind!!Auswirkungen
Die Bosman-Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen im Bereich Fußball, sie betrifft auch die Ausländerregelung aller anderen Sportarten. Die Vereine der Deutschen Fußball Liga dürfen seit Saisonstart 2006/2007 beliebig viele Ausländer aus aller Welt einsetzen.
Gegenargumente der Sportverbände
Viele Sportverbände versuchten folgendermaßen zu argumentieren, das Bosman-Urteil beträfe sie gar nicht:
* Sportvereine seien keine Wirtschaftsunternehmen.
Die Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist.
* Einheimische Spieler müssten vor zu vielen Ausländern geschützt werden.
Dies lehnten die Luxemburger Richter ab, da es innerhalb eines Mitgliedstaates keinerlei Einschränkungen für den Spielereinsatz gebe.
wohl kaum.
Bin zwar kein Jurist aber das Bosmann Urteil dürfte hier keine Rolle spielen und nicht als Präzedenzfall gelten da es sich bei der Grappling Liga nicht um eine Profi Liga handelte und deren Teilnehmer keine Angestellten der Manschaften sind. Das Europäische Arbeitsrecht wird hier also wohl keine Rolle spielen.
Nationalmannschaften sind nicht rechtswidrig.
Wobei ich für viel wichtiger die Sache mit dem Wohnsitz halte zum Kampftag aus der Ferne eingeflogene Kämpfer wie in vergleichbaren Ligen könne wohl kaum Sinn der Sache sein.
Eben und in diesen Punkt sind die DGL Manschaften wohl kaum mit Fußballprofiteams vergleichbarDie Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist
Geändert von krake (12-03-2010 um 13:30 Uhr) Grund: nachtrag
Nö Bullshit. Habe gerade mit einem Jura Prof. der Uni Bonn gesprochen und es gibt mehrere Punkte die dem wiedersprechen. Vor allem da die (theoretische) Bezahlung der Kämpfer durch einen der Gyms (welche rechtlich gesehen selbstständige Unternehmen sind) nicht verboten ist. Somit hast du ein Arbeitsverhältnis.
Das ist eben der Punkt. Durch den Status des selbstständigen Unternehmens ist ein Grappling Team durchaus als Profiteam zu sehen. Gerade wenn es ums rechtliche geht. Einige der Kämpfer verdienen sogar mit dem Sport und dem Gym für das sie starten ihr Geld wodurch es wieder eine direkte Verknüpfung zwischen Beruf und dem Grappling Team gibt!
Schön aus Wikipedia kopiert aber da steht auch
"Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportler ihren Sport nicht als Beruf ausüben und das Arbeitsrecht für sie daher irrelevant ist."
Also geht es hier um den Status der Sportler, nicht der Schulen die möglicherweise an Teams beteiligt sind.
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