wohl kaum.
Bin zwar kein Jurist aber das Bosmann Urteil dürfte hier keine Rolle spielen und nicht als Präzedenzfall gelten da es sich bei der Grappling Liga nicht um eine Profi Liga handelte und deren Teilnehmer keine Angestellten der Manschaften sind. Das Europäische Arbeitsrecht wird hier also wohl keine Rolle spielen.
Nationalmannschaften sind nicht rechtswidrig.
Wobei ich für viel wichtiger die Sache mit dem Wohnsitz halte zum Kampftag aus der Ferne eingeflogene Kämpfer wie in vergleichbaren Ligen könne wohl kaum Sinn der Sache sein.
Eben und in diesen Punkt sind die DGL Manschaften wohl kaum mit Fußballprofiteams vergleichbarDie Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist





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