Wenn mich der Detektiv am Verlassen des Ladens hindert, dann ist das ein Angriff auf meine Freiheit. Es hat also auf jeden Fall der Detektiv zuerst angegriffen. Dann ist halt die Frage, ob dieser Angriff rechtswidrig ist. Und da scheint ja die Rechtsprechung in Deutschland zu sein, dass für den 127 StPO ein dringender Tatverdacht ohne jeden Zweifel vorliegen muss. Lassen wir das mal so sein. Denn dann ist die Frage, ob ich die Rechtmäßigkeit dieses Angriffes erkenne oder mich irrtümlich und vielleicht sogar entschuldbar in einer Notwehrsituation wähne. Und das entscheidet dann der Richter.
Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass ich nicht jeden Heinz, der sich für wichtig hält, in meine Tasche schauen lasse. Und aus der Tatsache, dass man das einmal bei mir versucht hat, meine (höfliche, kostet ja nichts) Weigerung aber nicht dazu geführt hat, dass ich festgehalten wurde bis die Polizei kam, sondern ich da einfach rausspaziert bin, folgere ich, dass es vielleicht den einen oder anderen Pseudodetektiv gibt, der nicht erst tätig wird, wenn er einen dringenden Tatverdacht hat, sondern "einfach mal so". Natürlich würde das ein guter Kaufhaus-Detektiv nie tun!






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