Dieb ist, wer einem anderen eine Sache wegnimmt, in der Absicht, sie sich oder einem anderen rechtwidrig zuzueignen. Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft, getragen von natürlichem Herrschaftswillen und beurteilt nach der Verkehrsauffassung. Wann der Gewahrsam gebrochen und neuer begründet wird, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Größe der betreffenden Sache. Kleine Dinge werden jedenfalls dann nach herrschender Meinung weggenommen, wenn sie in die persönliche Tabusphäre des Täters verbracht werden - also eingesteckt werden (Apprehensionstheorie). Nur größere Sachen müssen nach der Ablationstheorie aus dem Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhaber verbracht werden, um die Wegnahme zu vollenden.
Das begründet sich in der Erschwerung der Besitzkehr und der Möglichkeit, den Dieb als solchen zu entlarven, in dem Moment, in dem die Sache in die persönliche Tabusphäre verbracht wird. Das liegt bei ausreichend großen Sachen aber eben erst vor, wenn sie außerhalb des Zugriffsbereichs des Gewahrsamsinhabers verbracht wurden. Bei einem sehr kleinen Gegenstand genügt daher schon das vollständige Umschließen mit und Verbergen in der Hand.






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