Zitat Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
Er meint wohl: wer für das eine nicht die Eier hat, hat für das andere auch keine. Ist sicher auch was wahres dran.
Das war mir schon klar. Jedoch ist es nicht unbedingt weicheierhaft, wenn man sich mit Pfefferspray verteidigt, da man so einem Direktkontakt aus dem Weg geht und somit das Ziel der Selbstverteidigung erfüllt.

Zitat Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
Das schaffen nur ganz wenige, wenn überhaupt. Aikido vielleicht
What ?

Zitat Zitat von Vegeto Beitrag anzeigen
Pfefferspray is mehr als nur eine Stinkwolke, vor allem wenn der Richter euch keine Notwehrsituation zugesteht. Wenn deine harmlose "Pfefferwolke" ein Asthmatiker abbekommt kann ihn das umbringen. Der Einsatz wurde von Gerichten schon als gefährliche Körperverletzung gewertet (AG München, Urteil vom 5.3.03 - AZ: 912 Ds 486 Js 153780/02). Also spart euch lieber das Geld und knipst ihn falls möglich einfach mit einem Gyaku Tsuki aus. Selbst wenn ihr ihm den Kiefer brechen würdet wäre es noch normale Körperverletzung.
Das ist interessant.

Habe mir gestern mal Artikel 23 - Notwehr durchgelesen...
Ist ja alles enorm schwammig formuliert und es wird andauernd von Verhältnis gesprochen.
Bleibt wohl im Falle des Falles nichts anderes übrig, als sich auf den eigenen Verstand zu verlassen und zu hoffen, dass man nicht zu unrecht verknackt wird.