1) Mit Klingen über 12,5 cm (Handbreite als Anhalt) bzw. feststehenden Messern "draußen" angetroffen zu werden ist bekannterweise verboten; nicht für uns.

2) Manriki Kusari bzw Kyoketsu Shogei dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden; wir dürfen das.

3) Minderjährige dürfen mit o.a. Geräten keinen Umgang haben; unsere zu Trainingszweclen schon.
Was bis jetzt immer noch nur eine Behauptung ist um das mal festzuhalten.
Ein Gutachten des BKA zum Punkt traditionelle Waffen hast du nicht gepostet.

Auch eine Klageschrift, aufgesetzt von eurer Anwältin, ist weder ein Gutachten, noch ein Gerichtsurteil, auch wenn es Ellenlang ist und in Juristendeutsch geschrieben ist.

Weißt du das BKA macht nichtmal für Okinawa Kobudoka
die mit Nunchaku trainieren wollen eine Ausnahme, selbst
Softnunchaku mit Sollbruchstelle lassen sie nicht durchgehen.
Daher bin ich sehr skeptisch was so eine Behauptung angeht.
Die Kobudoka kämpfen da schon seit Jahren drum.