
Zitat von
Bero
Du kannst davon ausgehen, dass nur ein BJJ-BB auch BJJ Prüfungen abnehmen darf.
Die Prüflizenz kann nur für einen speziellen Bereich erworben werden und ist nicht übertragbar.
Ich darf z.B. nur im Ju-Jutsu prüfen, im Jiu-Jitsu aber nicht und ich könnte dort auch keine Lizenz erwerben, da ich keine Jiu Dan-Graduierung besitze.
Das der DJJV an diesem etablierten System rüttelt, kann ich mir nicht vorstellen und darum muss eben auch im BJJ eine Prüflizenz erworben werden. (verbandstechnische Gründe)