Komplementäre Therapie?
Einige Vertreter [...] „besonderer“ Therapierichtungen argumentieren, ihre Arzneimittel seien nur komplementär zur Unterstützung der Behandlung gedacht.
Es erscheint nicht sehr überzeugend, einerseits bei ernsthaften
Erkrankungen wie Tumorleiden und Infektionskrankheiten die Errungenschaften der modernen Medizin in
Anspruch zu nehmen, andererseits aber deren Bedeutung zu relativieren.
Da den wissenschaftlich begründeten und den allein von persönlichen
Überzeugungen getragenen Behandlungsverfahren Paradigmen zugrunde
liegen, die sich gegenseitig ausschließen, erscheint eine „ökumenische Gemeinschaft“ beider undenkbar und alles Beschwören von „Gemeinsamkeit“, „Ergänzung“, „Komplementarität“ oder „Erweiterung“ zwar politisch opportun, aber wissenschaftstheoretisch unhaltbar.
Wissenschaftliche Medizin und Paramedizin sind in ihren Konzepten unvereinbar.
Dieser Aussage steht die Toleranz eines aufgeklärten Bürgers
zum Beispiel verschiedenen Glaubensrichtungen gegenüber nicht entgegen. Die seitens der Politik eing-räumte Sonderstellung der besonderen Therapierichtungen entbehrt nicht nur jeder wissenschaftlichen
Grundlage, sondern bedeutet außerdem, daß Wirksamkeit mit zweierlei
Maß gemessen wird. Sie transferiert Konzepte des individuell oder staatlich praktizierten Wertepluralismus fälschlicherweise in die Bewertung
der von wissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bestimmten modernen
Arzneitherapie.
[...]
Prof. Dr. med. Knut-Olaf Haustein
Prof. Dr. med. Dietrich Höffler
Prof. Dr. med. Rainer Lasek
Prof. Dr. med. Bruno Müller
Oerlinghausen
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft
Aachener Straße 233-237
50931 Köln