Zitat Zitat von Krümel2 Beitrag anzeigen
Da aufgrund der Informationsasymmetrie sich Konsumenten auf Gesundheitsmärkten nicht über die Folgen ihrer Entscheidungen bewusst sind, muss der Staat sie schützen. Dies erfolgt u.a. dadurch, dass nur Leistungen mit nachgewiesenen hohen medizinischen Nutzen im Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.
Ich meine dermatze war es, der mich darauf gestoßen hat, dass Homöopathie im Leistungskatalog der GKV aufgenommen ist, obwohl sie diesen Grundsatz nachweislich nicht erfüllt. Das bedeutet also, der Staat billigt nicht nur, dass Patienten mit "Medikamenten" ohne Wirkung behandelt werden, sondern unterstützt das auch noch, indem die KK die Kosten dafür übernehmen! Da frage ich mich schon, ob es eigentlich noch geht? In meinen Augen ist das fahrlässig. Wenn Homöopathie eine Wirkung hat, dann eine rein psychologische, nämlich durch die Zuwendung des Heilpraktikers (oder wer auch immer das verordnet), weil der sich Zeit für den Patienten nimmt und ihn zuhört, wodurch dieser sich ernstgenommen und verstanden fühlt. Zeit, die ein Hausarzt aufgrund der Einzelleistungsvergütung und auf dem Land zusätzlich durch den Ärztemangel nicht hat. Ich frage mich auch, wie man in 8 Minuten pro Patient überhaupt eine vernünftige Anamnese machen soll. Kann meiner Meinung nach nicht funktionieren. Also geht der Patient lieber zu jemanden, der ihn reden lässt, paar aufmunterende Worte hat und ihm halt irgendwelche Kügelchen in die Hand drückt, statt sich abfertigen zu lassen. Und dann soll es der Hausarzt wieder richten, wenn der Karrren in den Dreck gefahren ist.
Ja, das war ich...