Da muss ich Deinen Geschäftssinn leider enttäuschen.
Durch das Umfüllen in ein Packmittel, welches dann den Anschein erweckt, es handele sich um ein Arzneimittel, entsteht aus dem Lebensmittel Zitronensaft ein sog. Präsentationsarzneimittel.
Für das Inverkehrbringen wird dann eine Zulassung vom BfArM benötigt.