Da muss ich Dich leider nochmals einbremsen
JEDES Arzneimittel muss Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen. Für einige Arzneimittel gibt es erleichterte Nachweiskriterien (z. B. bibliographische Daten für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit), die Qualität (Identität, Gehalt und Reinheit) muss jedoch bei ALLEN Arzneimitteln mit eigenen Daten belegt werden. Dazu gehören z. B. auch Stabilitätsuntersuchungen unter "real time" und "accelerated" Bedingungen...
Aber ich kann jetzt hier unmöglich die komplexen regulatorischen Anforderungen für Arzneimittelzulassungen/-registrierungen gemäß AMG oder gemäß der RL 2001/83/EG darlegen...







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