Zitat Zitat von m.l.l. Beitrag anzeigen
Da ist aber nicht die Geschwindigkeitsübertretung allein - der Motorradfahrer überholt ein zweispuriges Fahrzeug auf der gleichen Fahrspur
Der betreffende Autofahrer sieht ihn im Rückspiegel kommen und weicht extra ganz an den linken Fahrbahnrand aus, um ihm das Überholen innerhalb der Spur zur Ermöglichen.

Das ist so was von ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das ist kaum noch zu steigern.
Nochmal: Das ist Unsinn!

Was du meinst, ist "Strassenverkehrsgefährdung" und die liegt nicht vor, weil es an der Nötigung mangelt.

"Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" ist etwas komplett anderes:

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr