Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
Genau das krasse Missverhältniss ist aber der Punkt um den wir hier die ganze Zeit herumeiern.
Es muß zwar der Jurae keine Abwägung der Rechtsgüter gemacht werden, aber es muß das mildeste und angemessene Mittel benutzt werden.
was meint hier wieder "angemessen"?


Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
D.h. Wenn mir jemand die Brieftasche klauen will obwohl nur 10 Euro darin sind, und ich erdolche, schieße etc den Menschen...
Das ist schon krass und ausserhalb jeglicher Verhältnissmäsigkeit.
Nach dem cowboyrichter aber denkbar.
Materielles Eigentum ist immer höher als ein Menschenleben und Unversehrtheit zu bewerten ?
Nur mal eine Frage in den Raum.
Nein, wenn nicht abgewogen wird, kann man daraus nicht folgern, dass etwas mehr wert ist als etwas anderes, es wird schlicht nicht danach gefragt.

krasses Mißverhältnis heißt z.B.

Leben >>>>>>>>>>>>>>>>>1 kg Kirschen
Bei
Leben>>100.000 Euro ist das Menschenleben immer noch mehr wert, da da höchstwahrscheinlich von den meisten (Richtern) kein krasses Missverhältnis mehr gesehen wird, ist der unbestrittene Mehrwert des Lebens gegenüber den 100.000 irrelevant.

Also:
Beurteilung (Ermessenssache): Krasses Missverhältnis zwischen angegriffenen und verteidigtem Rechtsgut?
Ja -> keine Notwehr
Nein-> keine weitere Abwägung der Rechtsgüter.

Beispiel:
Recht auf Leben > Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Frau ersticht Vergewaltiger
Krasses Mißverhältnis der Rechtsgüter?
Nein -> die Tatsache, dass das Leben des Vergewaltigers mehr wert ist, als das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Frau spielt keine Rolle bei der Frage, ob die Tötung durch Notwehr gerechtfertigt war.