was meint hier wieder "angemessen"?
Nein, wenn nicht abgewogen wird, kann man daraus nicht folgern, dass etwas mehr wert ist als etwas anderes, es wird schlicht nicht danach gefragt.
krasses Mißverhältnis heißt z.B.
Leben >>>>>>>>>>>>>>>>>1 kg Kirschen
Bei
Leben>>100.000 Euro ist das Menschenleben immer noch mehr wert, da da höchstwahrscheinlich von den meisten (Richtern) kein krasses Missverhältnis mehr gesehen wird, ist der unbestrittene Mehrwert des Lebens gegenüber den 100.000 irrelevant.
Also:
Beurteilung (Ermessenssache): Krasses Missverhältnis zwischen angegriffenen und verteidigtem Rechtsgut?
Ja -> keine Notwehr
Nein-> keine weitere Abwägung der Rechtsgüter.
Beispiel:
Recht auf Leben > Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Frau ersticht Vergewaltiger
Krasses Mißverhältnis der Rechtsgüter?
Nein -> die Tatsache, dass das Leben des Vergewaltigers mehr wert ist, als das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Frau spielt keine Rolle bei der Frage, ob die Tötung durch Notwehr gerechtfertigt war.





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