Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Korrekt, es geht niemanden was an, was du sammelst. Wohl aber interessiert es, wenn du eine mitgeführte oder gefundene Waffe einsetzt. Vor Gericht musst du beim Argument Notwehr immer beweisen, dass deine Aktion das mildest mögliche Mittel ohne weitere Eigengefährdung war. Und ein Stich in vitale Körperregionen kann niemals das mildeste Mittel darstellen.
solange das führen der waffe nicht verboten ist sollte auch das meiner meinung nach keine rolle spielen.

am besten sollte man zur selbstverteidigung allerdings pfefferspray oder so mitnehmen wobei son götzl einen vermutlich auch dafür in den knast bringen würde.