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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #27
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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen

    Weil schon einmal ein Richter einen Notwehrexzess gesehen hat, als sich EIN 30-Jähriger mit einem Messer gegen FÜNF Angreifer gewehrt hat.

    Der Richter fand die Reaktion übertrieben weil:

    Nur einer der Gruppe von 5 hat direkt angegriffen
    Der Verteidiger war 30 und 15kg schwerer als der 17-jährige Angreifer
    Der Verteidiger hätte "besonnen" handeln sollen - seine mehr als 2 Promille im Blut wurden NICHT als Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit anerkannt.

    wie kann man sich denn gegen 5 verteidigen wenn nur einer angreift?
    das klingt ja schon fast nach nem amoklauf.

    oder hat erst einer angegriffen und nach der verteidigung der rest?
    Geändert von DEKAR (23-10-2015 um 23:31 Uhr)

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