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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #15
    Zeiteisen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mahmut Aydin Beitrag anzeigen
    Indem der Kunde den Supermarkt betritt, könnte dieser automatisch eine Einwilligung in den Durchsuchungsvorbehalt erteilt haben. Bei dem Schild könnte es sich dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln.
    Dies wäre der Fall, wenn da irgendwo ein Schild ist das einen Inhalt wie: "Bei Verdacht auf Taschendiebstahl nehmen wir eine Taschenkontrolle durch, wir bitten dafür um ihr Verständnis."
    Nope. Durchsuchen gegen den Willen des Betroffenen kann nur die Polizei. Eine Einwilligung durch AGB ist eine unangemessene Benachteiligung. Ist ein alter Hut.
    Geändert von Zeiteisen (24-10-2015 um 10:20 Uhr)

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