Das Recht gesteht dem Opfer zu, dass es sich nach einem Angriff erstmal orientieren (wieder aufstehen) muss, die Spanne liegt meines Wissens nach bei 3-5 Sekunden. Und selbst wenn wir uns außerhalb dieser Zeitspanne bewegen, darf B doch noch hinlangen, weil:
StPO - EinzelnormHeißt:Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
A haut B und rennt weg. B hat die Straftat beobachtet () und verfolgt nun A um ihn festzunehmen, damit die Polizei A's Personalien aufnehmen kann. Der Flucht verdächtig ist A, weil er den Tatort verlässt.
Anders sieht es aus, wenn B A kennt. Denn dann ist A nicht unbekannt und somit entfällt der Grund für eine Festnahme nach §127 StPO.
Was landläufig unter Notwehr verstanden wird, ist vielfach eine Verkettung diverser Rechte.
Das wäre ein rechtswidriger Angriff, da die Verkäuferin das Recht hat, ihr Eigentum bzw ihren Besitz zu bewahren. Habe diese Variante als Ladendetektiv mehrfach durch, nur das sich bei mir niemand entfernt hat, bzw entfernen konnte.
Gleichzeitig macht der Dieb damit aus einem Diebstahl einen räuberischen Diebstahl (= höheres Strafmaß).
Das Beispiel dient eher dazu, was kein mildestes Mittel ist, was also nicht unter den Notwehrparagrafen fällt. *edit, da Quatsch*





) und verfolgt nun A um ihn festzunehmen, damit die Polizei A's Personalien aufnehmen kann. Der Flucht verdächtig ist A, weil er den Tatort verlässt.
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