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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #18
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Wo definiere ich neu? Weil ich eine sofortige Tötung als nicht gerechtfertigt ablehne? Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine Situation gibt, in der nur ein sofortiger Kill das absolut mildeste Mittel sein mag? Vllt. setze ich die Grenzen was enger, aber wo definiere ich da was neu?
    na hier:

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Zudem spreche ich vom mildesten Mittel. Ein Stich kann nicht das mildeste Mittel sein, niemals. Wohl aber kann er gerechtfertigt sein! Dafür gibt es dann den §33 STGB.
    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Dann ist es eben keine Überschreitung der Notwehr, sondern ein rechtfertigender Notstand (§34 STGB). Mein Fehler, war ein §-Verwechsler.


    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Alles was von euch kommt ist ein "Theoretisch ja, praktisch vllt". Untermalt mit ein, zwei Urteilen, die das bestätigen.
    Um eine "Niemals"-Aussage zu widerlegen, muss man nicht "Immer" zeigen, sondern nur einen einzigen Fall.

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Was ist mit den hunderten, wenn nicht tausenden Urteilen, wo es anders gehandhabt wurde?
    Die sind für die Entscheidung, ob es "niemals" sein kann, oder eben doch möglich ist, irrelevant.

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Deiner Aussage nach ist es also unvernünftig eine sofortige Tötung im SV-Fall abzulehnen.
    Das kann ich der Aussage von Luggage nicht zu entnehmen, denn
    er sprach von rechtlichen Konsequenzen.
    Es gibt ja keine Notwehrpflicht.
    Da Du ja nach eigener Aussage drei waffenlose Techniken beherrschst, mittels derer Du Dich, wenn ich das richtig verstanden habe, in der Lage fühlst, jedweden Angriff auf Dich sicher und ohne Lebensgefahr für den/die Angreifer abzuwehren (solange keine Schusswaffen im Spiel sind) ist für Dich persönlich ein sofortiger, potentiell tödlicher Stich niemals durch Notwehr gedeckt.
    Geändert von Gast (07-11-2015 um 14:56 Uhr)

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