Also wenn es nach mir ginge. Bei bewaffnetem Raub, schwerer KV und Sexualdelikten: nix Jugendstrafrecht, nix Bewährung.
Bei geringeren Sachen und innerhalb einer Strafverbüssung kann und soll man auch liberale und persönlich eingehende Elemente nutzen, aber dass jemand andere fürs Leben schädigen kann und da mit Bewährung rausgeht ist einfach falsch und eine solche Diskrepanz zum Empfinden der Menschen ist für eine Justiz nicht gut. Wie sagt man? Die Opfer haben alle lebenslänglich.





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