Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
Im Völkerrecht nicht unbedingt:



Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, da dieser Rechtsgrundsatz dem Schutz und der Rechtssicherheit des einzelnen Bürgers diene und gerade nicht die Bestrafung staatlicher Machthaber wegen von ihnen begangener Völkerrechtsverbrechen verhindere



https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B...-Argumentation



aber ich glaube, wir kommen in einen Bereich, der OT und hier eher unerwünscht ist...


Das Beispiel passt nicht weil in dem Fall die angeklagten Verbrechen schon strafbar waren bzw. gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen haben, nur war da kein konkretes Strafmaß festgelegt.

Anders sieht es aus, wenn man einen komplett neuen Straftatbestand schafft, der kann nicht rückwirkend gelten. Damit aber genug OT.